Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle unsere (das bedeutet der Hennig GmbH, Überrheinerstr. 5, 85551 Kirchheim, Deutschland) Lieferungen und Leistungen, auch für solche aus künftigen Geschäftsabschlüssen, gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils neuesten Fassung. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, soweit sie von Hennig GmbH ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind.

  1. Angebot, Vertragsabschluss

1.1 Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Unsere elektronischen, schriftlichen oder mündlichen Angebote stellen kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern verstehen sich nur als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung. Er erhält in der Regel eine Bestätigung des Eingangs seiner Bestellung, mit der jedoch noch kein Vertrag zustande kommt, auch wenn in dieser Bestätigung alle relevanten Daten aufgeführt sind. Der Kunde ist an seine Bestellung 2 Wochen ab Zugang bei uns gebunden. Ein Vertrag kommt erst mit unserer fernschriftlichen oder schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden und vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.  Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

1.2 Vertragliche Absprachen jeder Art sind nur rechtsverbindlich, wenn sie von Hennig schriftlich bestätigt worden sind. "Zugesicherte Eigenschaften" im Rechtssinne bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenso der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Hennig GmbH ist nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung verpflichtet.

1.3 Technische und/oder optische Änderungen der Liefergegenstände bleiben vorbehalten, sofern diese Änderungen die Interessen des Käufers und den Einsatzweck der Liefergegenstände nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

1.4 An sämtliche zum Angebot gehörigen Unterlagen behält sich Hennig GmbH das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens Hennig zugänglich gemacht werden und sind, wenn Hennig GmbH der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Entwicklungsarbeiten und Konstruktionen für unsere Produkte bleiben das geistige Eigentum von Hennig GmbH und dürfen vom Käufer weder Dritten zugänglich gemacht, noch für eigene Zwecke verwendet werden. Hennig übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit von Seiten des Käufers zur Verfügung gestellten Maßangaben und/oder Konstruktionen.

1.5 Kostenvorschläge von Hennig GmbH sind grds. unverbindlich und stellen keine Angebote dar.

1.6 Lieferteile entsprechen den in Deutschland geltenden Standards und Bestimmungen. Für eine etwa erforderliche Prüfung und Abnahme von Lieferteilen nach ausländischen technischen Standards und Bestimmungen hat der Kunde zu sorgen. 

1.7 Umsetzungsvorschläge durch Hennig GmbH entbinden den Kunden nicht von seiner Verpflichtung die Nutz- und Zweckmäßigkeit des Vorschlages anhand der Gegebenheiten zu prüfen. Der Kunde wird Hennig GmbH unaufgefordert alle relevanten Sachverhalte mitteilen, die für die Prüfung, Bearbeitung und Umsetzung eines Auftrages erforderlich sind. 

  1.   Preise

2.1 Die Preise gelten ab Lieferwerk in Deutschland ausschließlich Verpackungskosten (EXW, Incoterms 2020). Soweit nichts anderes angegeben, hält sich Hennig GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 7 Tage ab deren Datum gebunden.

Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung durch Hennig GmbH genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

2.2 Für Waren oder Leistungen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden sollen, gilt folgendes: Sollten zwischen dem Tage der Bestellung und der Lieferung Kostenerhöhungen (z.B. Rohstoffe) eintreten, die die direkten Gestehungskosten um mindestens 5 % erhöhen, behalten wir uns eine entsprechende Angleichung des Preises vor. Wir werden die Gründe für die Preiserhöhung offenlegen und nachweisen. Der Kunden kann, wenn er mit der Preiserhöhung nicht einverstanden ist, von seinem Kaufvertrag zurücktreten.

2.3 Sämtliche Preise verstehen sich in EUR (Euro) und zusätzlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Mindestbestellwert beträgt EUR 80,-.

  1.      Zahlungsbedingungen

3.1 Sämtliche Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse. Wir behalten uns vor ggf. teilweise Vorkasse zu fordern und werden dies spätestens in der Auftragsbestätigung ausweisen.

3.2 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist behalten wir uns die Berechnung der gesetzlichen Verzugszinsen, vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Zinsschadens und von Mahnkosten vor.

3.3 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur mit unbestrittenen sowie rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

3.4 Bei Geschäften, die in mehreren Teillieferungen abgewickelt werden, gilt jede einzelne Teillieferung hinsichtlich der Fälligkeit der Zahlung als ein Geschäft für sich. Wir sind zu Teillieferungen und entsprechender Abrechnung berechtigt.

3.5 Die Annahme von Wechseln bedarf besonderer Vereinbarungen, sie erfolgt in jedem Falle nur zahlungshalber. Die Kosten der Diskontierung gehen zu Lasten des Käufers.

3.6 Bei vereinbarter Zahlung in fremder Währung (also nicht in EUR) trägt vom Vertragsabschluss ab der Käufer das Kursrisiko. Das bedeutet es gilt der Wechselkurs zur Fremdwährung in EUR der Europ. Zentralbank (ECB) zum Vertragsschluss als vereinbart und der Kaufpreis in der Fremdwährung passt sich entsprechend auf den Kurs am Zahltag an.

  1. Lieferzeit

4.1 Termine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Auch die Angabe bestimmter verbindlicher Lieferfristen und Liefertermine durch uns steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von uns und unseren Zulieferanten und Herstellern. Eine etwaige angegebene Lieferfrist wird im Übrigen ausschließlich durch uns vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung bzw. Angebotsannahme angegeben, wobei sich diese Frist um bis zu max. 4 Wochen verlängern kann, sofern hierfür sachliche Gründe seitens Hennig vorliegen; hierüber wird der Käufer rechtzeitig informiert. Sofern keine Angabe oder Vereinbarung der Lieferfrist erfolgt, beträgt die Lieferfrist ca. 6 Wochen ab Vertragsschluss. Für die Wahrung der Lieferfristen ist die Bereitstellung der bestellten Ware am Sitz von Hennig GmbH maßgebend (Holschuld des Bestellers, EXW Incoterms 2020).

4.2 Sofern wir Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung, insbesondere auch durch Streiks und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind; dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten eintreten), so verlängert sich die Lieferzeit angemessen und wir werden den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Soweit dem Käufer infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir und der Käufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

4.3 Die Einhaltung dieser Fristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Frist um die Dauer der Verzögerung. Teillieferungen/Teilleistungen sind in einem dem Kunden zumutbaren Umfang zulässig.

4.4 Bei Verzug der Abnahme sind wir zur Berechnung von Lagergebühren berechtigt. Sie betragen für jede volle Woche der Verspätung ein halbes Prozent, insgesamt aber maximal 5% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung oder der Einzellieferung, der infolge Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß abgenommen wurde. Wir sind berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessenen, verlängerten Fristen zu beliefern.

4.5 Die Rechte des Käufers und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben von dieser Ziffer unserer AGB unberührt.

  1. Versand

5.1 In den Fällen, in denen in Hinblick auf das Versandgut von uns eine Sonderverpackung für erforderlich gehalten, diese aber vom Käufer abgelehnt wird, kann im Schadensfall der Einwand mangelnder Verpackung von Seiten des Käufers nicht geltend gemacht werden. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Verpackung nach unserer Wahl und auf Kosten des Bestellers.

5.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.

5.3 Die von uns zu liefernden Waren werden nur auf ausdrücklichen Wunsch versichert. Dies bedarf jedoch einer gesonderten schriftlichen Bestätigung. Anfallende Kosten trägt der Besteller.

5.4 Wird im Falle des Verlustes einer Sendung bei dem Transport auf Veranlassung des Käufers eine Ersatzlieferung getätigt, so sind wir zur Rücknahme der Sendung für den Fall des Wiederauffindens nicht verpflichtet.

5.5 Die Kaufpreisforderung bleibt unabhängig von dem Eintritt eines Transportschadens innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zur Zahlung fällig. Im Übrigen gilt § 421 HGB.

  1. Gewährleistung - Rechte bei Mängeln

6.1 Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.

6.2 Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für Äußerungen Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der Käufer nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir jedoch keine Haftung.

6.3 Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Käufers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei der Anlieferung erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen sind darüber hinaus auf der Empfangsbescheinigung des Spediteurs gemäß § 438 HGB zu vermerken.

6.4 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

6.5 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

6.6 Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn Hennig ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.

6.7 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,
Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen.

6.8 Wenn die Nacherfüllung wiederholt fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist wiederholt erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

6.9 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe dieser Ziffer und sind im Übrigen ausgeschlossen.

6.10 Hat der Kunde wegen vermeintlicher Gewährleistungsrechte die Sache Hennig GmbH zur Durchführung von Nachbesserungsarbeiten übersandt oder waren auf Wunsch des Kunden Mitarbeiter von Hennig GmbH vor Ort und stellt sich durch eine Überprüfung heraus, dass tatsächlich ein Mangel nicht vorliegt, so hat der Kunde der Hennig GmbH die Kosten für die Überprüfung des Gerätes bzw. Teiles einschließlich der anfallenden Reise, Versand- und Verpackungskosten zu ersetzen.

  1. Sonstige Haftung

7.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

7.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

  1. a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  2. b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, sog. Kardinalspflicht); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

7.3 Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Verletzung von Leib und Leben.

7.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein etwaiges freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen

7.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr, sofern der Kunde kein Verbraucher ist. Für Verbraucher gilt eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Sie beginnt mit der Ablieferung der Ware an den Käufer.

7.6 Ein Anspruch des Käufers besteht nur, wenn ein Mangel trotz normalem Einsatz der Ware und trotz der Beachtung der Bedienungsanleitung und/oder der Wartungsvorschriften eingetreten ist und nicht auf den natürlichen Verschleiß einzelner Teile, unsachgemäßer Reparaturen oder Umbauten des Kunden oder eines Dritten beruht.

7.7 Die Gewährleistungsfrist für Reparaturen beträgt 6 Monate gegenüber Unternehmern. Die Gewährleistung bezieht sich nur auf die durchgeführte Reparatur und das dabei eingebaute Material. Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgenommen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Erhalt des Produktes.

  1. Eigentumsvorbehalt

8.1 Bis zur vollständigen Bezahlung jeweiligen Forderungen aus dem Kaufvertrag (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

8.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.

8.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

8.4 Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

  1. Konstruktionszeichnungen

Wenn der Kunde uns mit der Konstruktion von Teilen beauftragt, die dieser erwerben möchte, so sind diese Kosten in dem Kaufpreis der Teile enthalten. Sollte der Kunde die konstruierten und angebotenen Teile nicht erwerben, so ist der Kostenanschlag und die Zeichnung(en) zu vergüten; wir können hierfür gegen Nachweis der Tätigkeiten 150,- EUR/netto pro Stunde abrechnen. Wir behalten uns das Urheberrecht an allen von uns erstellten Zeichnungen/Plänen vor. Sollten Konstruktionspläne erstellt/übergeben werden, dürfen diese Konstruktionspläne Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, sofern es nicht zur Abwicklung eines geschlossenen Kaufvertrages mit uns notwendig ist.   

  1. Force Majeure

Schwerwiegende Ereignisse, wie insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen oder insbesondere Epidemien/Pandemien sowie ungewöhnliche Umweltereignisse (z.B. Stürme oder Orkane), die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten, selbst wenn sie sich in Verzug befinden sollten. Eine automatische Vertragsauflösung ist damit nicht verbunden. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich von einem solchen Hindernis zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich zu informieren. Sollte dieser Zustand bei einer der Parteien länger als 50 Tage andauern, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist in diesem Fall ausgeschlossen.   

  1. Export, Anti-Korruption

11.1 Alle Produkte und technisches Know-how werden von uns unter Einhaltung der derzeit gültigen AWG/AWV/EG-Dual-Use Verordnung sowie der US-Ausfuhrbestimmungen geliefert und sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Beabsichtigt der Kunde die Wiederausfuhr von Produkten, ist er verpflichtet, US-amerikanische, europäische und nationale Ausfuhrbestimmungen einzuhalten. Die Wiederausfuhr von Produkten – einzeln oder in systemintegrierter Form – entgegen diesen Bestimmungen ist untersagt. Der Kunde muss sich selbständig über die derzeit gültigen Bestimmungen und Verordnungen informieren (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, 65760 Eschborn bzw. Bureau of Industry and Security, Washington, DC 20230). Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Produkte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Wir haben keine Auskunftspflicht.

11.2 Jede Weiterlieferung von Produkten durch Kunden an Dritte, mit und ohne unsere Kenntnis, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet in vollem Umfang bei Nichteinhaltung der einschlägigen Bestimmungen. Ohne vorherige behördliche Genehmigung ist es dem Kunden nicht erlaubt, Produkte direkt oder indirekt in Länder, die einem US-Embargo unterliegen, oder an natürliche oder juristische Personen dieser Länder sowie an natürliche oder juristische Personen, die auf US-amerikanischen, europäischen oder nationalen Verbotslisten (z.B.: ”Entity List”, ”Denied Persons List”, ”Specifically Designated Nationals and Blocked Persons”) stehen, zu liefern. Ferner ist es untersagt, Produkte an natürliche oder juristische Personen zu liefern, die in irgendeiner Verbindung mit der Unterstützung, Entwicklung, Produktion oder Verwendung von chemischen, biologischen oder nuklearen Massenvernichtungswaffen stehen.

 11.3 Es ist dem Kunden untersagt, einem Amtsträger oder einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten eine Zahlung oder einen sonstigen Vorteil für diesen oder seinen unmittelbaren Angehörigen als Gegenleistung dafür anzubieten, zu versprechen oder dafür zu gewähren, dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme, die den Kunden bei der Lieferung von Waren oder gewerblichen Leistungen in unlauterer Weise bevorzugt.

  1. ANTI RUSSLAND KLAUSEL

Gemäß Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 der Europäischen Union gilt für die Geschäftsbeziehung der Parteien was folgt:

(1) Der Kunde wird keine über Hennig GmbH bezogenen Produkte oder gewerbliche Schutzrechte direkt oder indirekt in die Russische Föderation verkaufen, exportieren oder re-exportieren, oder zur Verwendung in der Russischen Föderation Russischen Föderation oder zur Verwendung in der Russischen Föderation verkaufen oder wiederausführen, die in den Anwendungsbereich von Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen. Der Kunde wird alles unternehmen, um zu verhindern, dass der zuvor benannte Zweck in der Handelskette nicht durch Dritte vereitelt wird.

(2) Der Kunde unterhält einen angemessenes Überwachungsmechanismus, um ein Verhalten Dritter in der Handelskette, dass dem unter (1) definierten Zweck zuwiderlaufen würde zu vereiteln.

(3) Jeder Verstoß gegen die Absätze (1) und (2) stellt einen wesentlichen Verstoß gegen zwingende Vertragspflichten dar und berechtigt Hennig GmbH angemessene Rechtsmittel zu ergreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

(i) Hennig GmbH ist berechtigt jegliche vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien sofort zu beenden und seine Leistungspflichten unverzüglich einzustellen;

(ii) Hennig GmbH ist berechtigt eine vom Kunden verwirkte Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Gesamtwerts der ausgeführten Waren, oder des Gesamtwerts der Waren, die der Kunde in den Zeitraum von zwölf Monaten, bevor Hennig GmbH von dem Verstoß erfuhr, zu fordern - je nachdem, welcher Wert höher ist.

(4) Der Kunde informiert Hennig GmbH unverzüglich über etwaige Probleme bei der Anwendung der Absätze (1) und/oder (2), einschließlich etwaiger relevanter Aktivitäten Dritter, die den Zweck von Absatz (1) vereiteln könnten. Der Kunde wird Hennig GmbH innerhalb von zwei Wochen nach entsprechender Anfrage durch Hennig GmbH Informationen über die Einhaltung der Verpflichtungen nach den Absätzen (1) und (2) schriftlich zur Verfügung stellen.

(5) Der Kunde wird Hennig GmbH und alle Unternehmen der Hennig GmbH Gruppe im Sinne von §15 AktG von allen Klagen und Ansprüchen Dritter sowie allen daraus resultierenden Schäden, Anwaltskosten oder Bußgeldern freistellen und schadlos halten.

  1. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Anwendbares Recht, Sonstiges

13.1 Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis einschließlich etwaiger Wechsel- und Scheckklagen wird, soweit gesetzlich zulässig, München vereinbart. Für Verträge mit Nichtkaufleuten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen gilt der vorbenannte Gerichtsstand auch für alle Besteller, deren Sitz sich nicht in der Bundesrepublik Deutschland befindet.

13.2 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des IPR. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts (CISG) sind ausgeschlossen.

13.3 Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten ist Kirchheim.

13.4 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Liefervertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt als vereinbart, was ihrem wirtschaftlichen Zweck und Sinngehalt entspricht.

  1. Datenschutz

14.1 Die Parteien verpflichten sich, die geltenden Datenschutzgesetze, einschließlich des Bundesdatenschutzgesetzes und der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-Verordnung 2016/679), einzuhalten, wenn sie personenbezogene Daten der jeweils anderen Partei verarbeiten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, entsprechende Datenschutzregelungen und Maßnahmen im Verhältnis mit den betroffenen Dritten bzw. seinen Endkunden zu treffen, die eine zulässige Datenverarbeitung durch uns gewährleisten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, notwendige Einwilligungen einzuholen und uns bei Bedarf vorzulegen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, die betroffenen Dritten bzw. seine Endkunden über die Bearbeitung, Speicherung und Weitergabe von Daten gemäß der Datenschutzerklärung von uns sowie gegebenenfalls über die Auftragsdatenverarbeitung durch Hennig GmbH zu informieren.

14.2 Sollten wir im Rahmen von Lieferungen oder Dienstleistungen personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Kunden als Verantwortlicher verarbeiten, gelten neben diesen AGB zusätzliche, besondere Regelungen zur Auftragsdatenvereinbarung, die unter www.hennigworldwide.com/de/privacy-policy abrufbar sind. 

14.3 Die globale Datenschutzerklärung ist unter www.hennigworldwide.com/privacy-policy abrufbar; Anfragen oder Anforderungen betreffend personenbezogene Daten sind an datenschutz@hennig-gmbh.de zu adressieren.

  1. Antikorruption

Die Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und Hennig GmbH soll auf objektiven und nachvollziehbaren Kriterien beruhen und darf nicht durch die Gewährung oder Annahme persönlicher Vorteile wie unangemessene Geschenke oder unangemessene Einladungen in unlauterer Weise beeinflusst werden. Der Kunde wird Mitarbeitern von Hennig GmbH daher keine persönlichen Vorteile anbieten oder gewähren, die eine unlautere Beeinflussung von Geschäftsvorgängen- und Entscheidungen beabsichtigen oder dazu geeignet sind. Der Kunde wird auch seine Mitarbeiter verpflichten, keine solche Vorteile anzubieten, zu gewähren oder für sich zu fordern.

 

Stand: Januar 2025

Za sve naše isporuke i usluge (što uključuje one od Hennig BH d.o.o., Ciljuge II bb – poslovna zona, 75270 Živinice), pa i za one iz budućih poslovnih transakcija, isključivo važe naši Opšti uslovi poslovanja (AGB) u njihovoj najnovijoj verziji. Najkasnije prihvatanjem robe ili usluga, ovi uslovi se smatraju prihvaćenim. Drugačiji uslovi naručioca važe samo ako ih Hennig BH d.o.o. izričito i pismeno prihvati.

 

  • Ponuda, zaključenje ugovora

1.1 Ponude su neobavezujuće i bez obaveze prihvatanja. Naše elektronske, pisane ili usmene ponude ne predstavljaju ponudu u pravnom smislu, već samo poziv kupcu da podnese narudžbu. Kupac obično dobija potvrdu o prijemu svoje narudžbe, ali time još ne dolazi do zaključenja ugovora, čak i ako ta potvrda sadrži sve relevantne podatke. Kupac je vezan svojom narudžbom 2 sedmice od trenutka njenog prijema kod nas. Ugovor nastaje tek nakon naše telekomunikacione ili pisane potvrde narudžbe, a najkasnije prihvatanjem isporučene robe od strane kupca. Naše ponude i potvrde narudžbi uvijek su podložne pozitivnoj kreditnoj provjeri kupca i pravovremenoj i ispravnoj vlastitoj isporuci. Isto važi i za dopune, izmjene ili sporedne dogovore.

1.2 Svi ugovorni dogovori bilo koje vrste pravno su obavezujući samo ako ih Hennig pismeno potvrdi. "Zagarantovane osobine" u pravnom smislu također zahtijevaju izričitu pisanu potvrdu kako bi bile važeće. Hennig BH d.o.o. je obavezan tek nakon pismene potvrde narudžbe.

1.3 Tehničke i/ili vizuelne izmjene isporučenih artikala su zadržane, pod uslovom da te izmjene neznatno utiču na interese kupca i svrhu upotrebe proizvoda. Uobičajena odstupanja, odstupanja koja proizlaze iz zakonskih propisa ili predstavljaju tehnička poboljšanja, kao i zamjena komponenti jednakovrijednim dijelovima su dozvoljeni, sve dok ne utiču na upotrebljivost proizvoda u skladu s ugovorom.

1.4 Hennig BH d.o.o. zadržava pravo vlasništva i autorskih prava na sve dokumente koji su dio ponude. Oni se ne smiju bez prethodne pismene saglasnosti Hennig BH d.o.o. učiniti dostupnim trećim licima i, ukoliko se narudžba ne dodijeli Hennig BH d.o.o., moraju se na zahtjev odmah vratiti. Razvojni radovi i konstrukcije naših proizvoda ostaju intelektualno vlasništvo Hennig BH d.o.o. i kupac ih ne smije učiniti dostupnim trećim licima niti koristiti za vlastite svrhe. Hennig ne preuzima odgovornost za tačnost mjernih podataka i/ili konstrukcija koje dostavi kupac.

1.5 Troškovne procjene koje izdaje Hennig BH d.o.o. su u osnovi neobavezujuće i ne predstavljaju ponudu.

1.6 Isporučeni dijelovi odgovaraju važećim standardima i propisima u Njemačkoj. Kupac je odgovoran za eventualnu potrebnu provjeru i odobrenje isporučenih dijelova prema tehničkim standardima i propisima u inostranstvu.

1.7 Prijedlozi za implementaciju od strane Hennig BH d.o.o. ne oslobađaju kupca obaveze da provjeri korisnost i svrhu prijedloga u skladu sa stvarnim okolnostima. Kupac je dužan neovisno obavijestiti Hennig BH d.o.o. o svim relevantnim činjenicama koje su potrebne za provjeru, obradu i realizaciju narudžbe.

 

  • Cijene

2.1 Cijene važe sa lokacije isporuke u Bosni i Hercegovini, isključujući troškove pakovanja (EXW, Incoterms 2020). Ukoliko nije drugačije navedeno, Hennig BH d.o.o. je obavezan pridržavati se cijena navedenih u svojim ponudama 7 dana od datuma ponude.

Relevantne su cijene navedene u potvrdi narudžbe od strane Hennig BH d.o.o.. Dodatne isporuke i usluge naplaćuju se zasebno.

2.2 Za robu ili usluge koje trebaju biti isporučene ili izvršene unutar četiri mjeseca nakon zaključenja ugovora važi sljedeće: Ako između dana narudžbe i isporuke dođe do povećanja troškova (npr. sirovina) koje povećavaju direktne proizvodne troškove za najmanje 5%, zadržavamo pravo na odgovarajuće prilagođavanje cijene. Razloge za povećanje cijena ćemo transparentno navesti i dokazati. Kupac može odustati od kupoprodajnog ugovora ukoliko ne prihvata povećanje cijene.

2.3 Sve cijene su izražene u KM (konvertibilne marke) i dodatno podliježu važećem zakonskom porezu na dodatu vrijednost (PDV). Minimalna vrijednost narudžbe iznosi 80 KM.

 

  • Uslovi plaćanja

3.1 Sve fakture dospijevaju za plaćanje u roku od 30 dana od datuma fakture, bez odbitaka. Zadržavamo pravo da, ukoliko je potrebno, zahtijevamo djelimičnu avansnu uplatu, što će biti navedeno najkasnije u potvrdi narudžbe.

3.2 U slučaju prekoračenja roka plaćanja, zadržavamo pravo naplate zakonskih zateznih kamata, uz mogućnost dokazivanja i naplate većih šteta zbog kašnjenja, kao i troškova opomena.

3.3 Prebijanje dugovanja sa protivpotraživanjima dozvoljeno je samo u slučaju neosporenih ili pravosnažno utvrđenih protivpotraživanja.

3.4 Kod transakcija koje se realizuju u više djelimičnih isporuka, svaka pojedinačna isporuka smatra se zasebnom u pogledu dospijeća plaćanja. Ovlašteni smo za djelimične isporuke i njihovo odgovarajuće fakturisanje.

3.5 Prihvatanje mjenica zahtijeva poseban dogovor i u svakom slučaju se vrši samo u svrhu plaćanja. Troškove diskontiranja snosi kupac.

3.6 Ako je plaćanje ugovoreno u stranoj valuti (tj. ne u KM), kupac snosi valutni rizik od trenutka zaključenja ugovora. To znači da se kao osnovni uzima kurs strane valute prema euru koji važi na dan zaključenja ugovora prema Evropskoj centralnoj banci (ECB), a kupoprodajna cijena u stranoj valuti prilagođava se kursu na dan plaćanja.

 

  • Rok isporuke

4.1 Rokovi i termini isporuke su u principu neobavezujući, osim ako nije izričito drugačije dogovoreno u pisanom obliku. Čak i kada navodimo obavezujuće rokove i termine isporuke, to je pod uslovom da i mi i naši dobavljači i proizvođači dobijemo tačnu i pravovremenu isporuku. Eventualno navedeni rok isporuke određuje isključivo Hennig BH d.o.o. prilikom prihvatanja narudžbe ili ponude, a može se produžiti do najviše 4 sedmice ako za to postoje opravdani razlozi od strane Hennig BH d.o.o.; o tome će kupac biti blagovremeno obaviješten. Ako nije naveden ili dogovoren rok isporuke, on iznosi približno 6 sedmica od zaključenja ugovora. Ključno za poštivanje rokova isporuke je spremnost naručene robe na lokaciji Hennig BH d.o.o. (odgovornost preuzimanja robe je na kupcu, EXW Incoterms 2020).

4.2 Ako nismo u mogućnosti da ispoštujemo rokove isporuke iz razloga koji nisu pod našom kontrolom (nedostupnost usluge, uključujući štrajkove i blokade, kao i nepredviđene prepreke van naše sfere uticaja koje značajno utiču na proizvodnju ili isporuku robe; isto važi ako se takvi problemi pojave kod naših dobavljača), rok isporuke se produžava u skladu s okolnostima. O tome ćemo odmah obavijestiti kupca i istovremeno mu dostaviti novi, predviđeni rok isporuke. Ako kupac zbog kašnjenja ne može prihvatiti isporuku ili uslugu, može odmah pismeno obavijestiti prodavca o povlačenju iz ugovora. Ako ni u novom roku isporuka nije moguća, i mi i kupac imamo pravo na potpuno ili djelimično povlačenje iz ugovora; već izvršene uplate kupca biće odmah refundirane. Nedostupnost usluge u ovom smislu uključuje i kašnjenje isporuke od strane našeg dobavljača, pod uslovom da smo s njim sklopili odgovarajući ugovor, da ni mi ni dobavljač nismo odgovorni za kašnjenje ili da u konkretnom slučaju nismo obavezni da osiguramo alternativnu nabavku.

4.3 Poštivanje rokova isporuke zavisi od pravovremenog dostavljanja svih dokumenata od strane kupca, kao i od poštivanja dogovorenih uslova plaćanja i drugih obaveza. Ako kupac ne ispuni te obaveze na vrijeme, rok isporuke se produžava za period kašnjenja. Djelimične isporuke/usluge su dozvoljene u razumnom obimu za kupca.

4.4 U slučaju kašnjenja preuzimanja robe od strane kupca, imamo pravo naplate troškova skladištenja. Ti troškovi iznose 0,5% vrijednosti tog dijela ukupne ili pojedinačne isporuke koji nije preuzet na vrijeme ili u skladu s ugovorom, za svaku punu sedmicu kašnjenja, ali ne više od 5% ukupne vrijednosti te isporuke. Nakon isteka dodatnog roka koji smo odredili, a koji je protekao bez rezultata, imamo pravo slobodno raspolagati robom i kupcu isporučiti drugu robu u razumno produženom roku.

4.5 Prava kupca, kao i naša zakonska prava, posebno u slučaju isključenja obaveze isporuke (npr. zbog nemogućnosti ili neizvodivosti isporuke i/ili naknadnog ispunjenja), ostaju nepromijenjena ovim odjeljkom naših opštih uslova poslovanja (AGB).

 

  • Otprema

5.1 U slučajevima kada smatramo da je za isporučenu robu potrebna posebna ambalaža, ali je kupac tu ambalažu odbio, u slučaju oštećenja kupac ne može prigovoriti na nedostatak ambalaže. Ukoliko nije drugačije dogovoreno, ambalaža se bira prema našem nahođenju i ide na trošak kupca.

5.2 Rizik slučajnog gubitka i slučajnog pogoršanja stanja robe prelazi na kupca najkasnije u trenutku primopredaje. Kod kupovine s dostavom rizik slučajnog gubitka, slučajnog pogoršanja robe, kao i rizik kašnjenja, prelazi na kupca već prilikom predaje robe špediteru, prevozniku ili osobi ili ustanovi koja je određena za izvršenje transporta.

5.3 Roba koju isporučujemo osigurava se samo na izričit zahtjev kupca. To, međutim, zahtijeva poseban pisani dogovor. Troškove osiguranja snosi kupac.

5.4 Ukoliko se na zahtjev kupca izvrši zamjenska isporuka u slučaju gubitka pošiljke tokom transporta, nismo obavezni preuzeti prvobitnu pošiljku u slučaju da se ona kasnije pronađe.

5.5 Kupac je dužan platiti kupoprodajnu cijenu u dogovorenom roku bez obzira na eventualna oštećenja robe tokom transporta. Osim toga, primjenjuju se odredbe Zakona o obligacionim odnosima BiH, koji regulišu prava i obaveze prodavca i kupca u vezi s isporukom i prevozom robe.

 

  • Garancija – Prava u slučaju nedostataka

6.1 Za prava kupca u vezi sa materijalnim i pravnim nedostacima (uključujući pogrešnu i manju isporuku), primjenjuju se zakonske odredbe, osim ako nije drugačije navedeno u ovom ugovoru. Zakonodavni okvir u Bosni i Hercegovini reguliše ovu oblast kroz Zakon o obligacionim odnosima BiH (član 478. i 480. ZOO BiH) i Zakon o zaštiti potrošača BiH (član 16. i 18. Zakon o zaštiti potrošača). U svim slučajevima, posebno su zaštićena prava krajnjih potrošača prema posebnom zakonodavstvu o zaštiti potrošača.

6.2 Osnova naše odgovornosti za nedostatke temelji se prvenstveno na dogovorenoj kvaliteti robe. Ako kvalitet nije dogovoren, primjenjuju se zakonske odredbe prema članu 434. Zakona o obligacionim odnosima BiH (ZOO BiH). Nismo odgovorni za izjave trećih strana (kao što su marketinške tvrdnje), osim ako kupac nije ukazao na njih kao ključne pri donošenju odluke o kupovini.

6.3 Naša odgovornost za nedostatke ne postoji ako je kupac znao za postojanje nedostatka ili je mogao znati zbog svoje grube nepažnje prilikom sklapanja ugovora. Takođe, zahtjevi za nedostatke moraju biti u skladu s zakonodavnim obavezama kupca prema članu 377. i 381. Zakona o obligacionim odnosima BiH koji regulišu ispitivanje robe i obavještavanje prodavca.

6.4 Ako roba ima nedostatke, mi ćemo izabrati da li ćemo otkloniti nedostatak (popravkom) ili zamjenom robe.

6.5 Imamo pravo da uslovimo ispunjenje obaveze popravke ili zamjene robe plaćanjem dospjelo kupoprodajne cijene, ali kupac je u tom slučaju ovlašten zadržati dio cijene koji odgovara nedostatku proizvoda (član 480. ZOO BiH).

6.6 Kupac mora omogućiti potrebnu i razumnu priliku za ispitivanje proizvoda, uključujući povratak oštećenih predmeta u slučaju zamjene. Povrat robe mora biti u skladu sa zakonodavnim odredbama Zakona o zaštiti potrošača BiH.

6.7 Troškovi koji nastaju uslijed ispitivanja proizvoda i provedbe popravke ili zamjene snosićemo ako se utvrdi da postoji nedostatak proizvoda. Ako se ispitivanje ne dokaže kao opravdano, tražićemo od kupca naknadu tih troškova.

6.8 Ako popravak ili zamjena nije moguća ili ako se nastave ponovni pokušaji popravke bez rezultata, kupac ima pravo na raskid ugovora ili smanjenje cijene (ZOO BiH, član 480). Međutim, za manje nedostatke, pravo na raskid ugovora ne postoji.

6.9 Za zahtjeve za naknadu štete ili troškova, naši uvjeti odgovornosti su u skladu sa zakonodavstvom Bosne i Hercegovine, posebno sa Zakonom o obligacionim odnosima BiH i Zakonom o zaštiti potrošača BiH.

6.10 Ako je kupac poslao proizvod na popravak ili je tražio posjetu naših radnika, a nakon ispitivanja se utvrdi da nije bilo nedostatka, kupac je obavezan nadoknaditi troškove ispitivanja, uključujući putne, poštanske i pakovne troškove (Zakon o obligacionim odnosima BiH, član 442. ZOO BiH).

 

  • Ostala odgovornost

7.1 Ukoliko iz ovih Općih uvjeta poslovanja, uključujući sljedeće odredbe, nije navedeno drugačije, odgovaramo za povredu ugovornih i izvanugovornih obveza u skladu sa zakonskim propisima.

7.2 Za naknadu štete odgovaramo – bez obzira na pravni osnov – u okviru odgovornosti zbog krivice u slučaju namjere i teške nesavjesnosti. U slučaju jednostavne nesavjesnosti, odgovaramo, pod uvjetom zakonskih ograničenja odgovornosti (npr. pažnja u vlastitim poslovima; beznačajna povreda obveze), samo:

  1. a) za štetu koja nastane uslijed povrede života, tijela ili zdravlja,
  2. b) za štetu koja nastane uslijed povrede bitne ugovorne obveze (obveze čije ispunjenje omogućava pravilno izvršenje ugovora i na čije poštivanje ugovorna strana redovito može računati i očekivati da će biti ispoštovana, tzv. kardinalna obveza); u tom slučaju, naša odgovornost je ograničena na naknadu predvidive, tipično nastale štete.

7.3 Ograničenja odgovornosti prema stavku 2 također se primjenjuju prema trećim stranama, kao i u slučaju povrede obveza od strane osoba (također u njihovu korist) čiju krivicu prema zakonskim propisima snosimo. Ova ograničenja ne vrijede ako je nedostatak namjerno prešutjen ili ako je preuzeta garancija za kvalitetu proizvoda, te za zahtjeve kupca prema Zakonu o odgovornosti za proizvode i u slučaju povrede života i zdravlja.

7.4 Zbog povrede obveze koja nije povezana s nedostatkom, kupac može odustati od ugovora ili ga raskinuti samo ako mi snosimo odgovornost za povredu obveze. Svako eventualno pravo na slobodno raskidanje ugovora od strane kupca (posebno prema čl. 650. i 648. Zakona o obligacionim odnosima BiH) isključeno je. Inače se primjenjuju zakonski uvjeti i pravne posljedice.

7.5 Jamstveni rok iznosi 1 godinu, ako kupac nije potrošač. Za potrošače jamstveni rok iznosi 2 godine. Rok počinje od isporuke robe kupcu.

7.6 Pravo kupca na jamstvo postoji samo ako je nedostatak nastao unatoč normalnoj upotrebi proizvoda i pridržavanju uputa za uporabu i/ili uputa za održavanje i nije rezultat prirodnog trošenja pojedinih dijelova, nesavjesnih popravaka ili preinaka od strane kupca ili treće osobe.

7.7 Jamstveni rok za popravke iznosi 6 mjeseci za poduzetnike. Jamstvo se odnosi samo na obavljenu popravku i ugrađeni materijal. Potrošni dijelovi nisu pokriveni jamstvom. Jamstveni rok počinje od trenutka primitka proizvoda.

 

  • Zadržavanje prava vlasništva

8.1 Do potpunog plaćanja svih potraživanja iz kupovnog ugovora (osigurana potraživanja) zadržavamo pravo vlasništva na prodanoj robi.

8.2 Roba koja je pod zadržavanjem prava vlasništva ne smije biti založena niti prenesena kao osiguranje trećim stranama dok potraživanja nisu u potpunosti plaćena.

8.3 U slučaju ugovorne povrede od strane kupca, posebno u slučaju neplaćanja dospjele kupovne cijene, imamo pravo da, prema zakonskim propisima, odustajemo od ugovora ili/ i tražimo povratak robe na osnovu prava zadržavanja vlasništva. Zahtjev za povratak robe ne podrazumijeva automatski izričito odustajanje od ugovora; mi imamo pravo samo tražiti povratak robe i zadržati pravo na odustajanje. Ukoliko kupac ne plati dospjeli iznos, ova prava možemo ostvariti samo ako smo kupcu prethodno dali razuman rok za plaćanje koji je istekao bez uspjeha, ili ako takvo postavljanje roka nije potrebno prema zakonskim propisima.

8.4 Kupac je do opoziva prema niže navedenoj tački (c) ovlašten da robu koja je pod zadržavanjem prava vlasništva prodaje i/ili obrađuje u redovnom poslovanju. U tom slučaju, dodatno važe sljedeće odredbe:

(a) Zadržavanje prava vlasništva odnosi se na proizvode nastale obradom, miješanjem ili spajanjem naše robe, do pune vrijednosti tih proizvoda, pri čemu se smatramo proizvođačem. Ako pri obradi, miješanju ili spajanju s robom treće strane pravo vlasništva treće strane ostane, stičemo suvlasništvo u odnosu na fakturirane vrijednosti obrađene, pomiješane ili spojene robe. Inače, za nastali proizvod važe ista pravila kao i za robu isporučenu pod zadržavanjem prava vlasništva.

(b) Potraživanja koja nastaju iz daljnje prodaje robe ili proizvoda prema trećim stranama, kupac nam već sada cjelokupno, ili u visini našeg mogućeg udjela u suvlasništvu prema gore navedenom stavu, ustupa kao osiguranje. Prihvaćamo ovu cesiju. Obveze kupca prema stavku 2 odnose se i na ustupljena potraživanja.

(c) Kupac je zajedno s nama ovlašten za naplatu potraživanja. Obavezujemo se da nećemo naplaćivati potraživanja dok kupac ispunjava svoje obveze prema nama, dok ne dođe do smanjenja njegove sposobnosti za izvršenje ili dok ne ostvarimo pravo na zadržavanje vlasništva prema stavku 3. U slučaju da se to dogodi, možemo zahtijevati da kupac dostavi informacije o ustupljenim potraživanjima i njihovim dužnicima, pruži sve potrebne podatke za naplatu, preda odgovarajuće dokumente i obavijesti dužnike (treće strane) o ustupanju. Također, u ovom slučaju imamo pravo opozvati ovlaštenje kupca za daljnju prodaju i obradu robe pod zadržavanjem prava vlasništva.

(d) Ako realizirani vrijednost osiguranja premašuje naša potraživanja za više od 10%, na zahtjev kupca, osiguranje ćemo osloboditi prema našem izboru.

 

  • Konstruktivni crteži

Ako nas kupac angažuje za izradu konstrukcije dijelova koje želi kupiti, ovi troškovi su uključeni u cijenu dijelova. Ukoliko kupac ne odluči da kupi konstruisane i ponuđene dijelove, troškovnik i crteži moraju se platiti; za ovo možemo naplatiti 150 KM/neto po satu, uz dokaz o obavljenim radovima. Zadržavamo pravo autorstva na svim crtežima/planovima koje smo izradili. Ako se izrade/uruče konstrukcijski planovi, ovi planovi ne smiju biti dostupni trećim stranama, osim ako to nije nužno za realizaciju sklopljenog kupovnog ugovora sa nama.

 

  • Viša sila

Ozbiljni događaji, kao što su viša sila, štrajkovi, nemiri, ratni ili teroristički sukobi, ili posebno epidemije/pandemije, kao i neobični ekološki događaji (npr. oluje ili orkanski vjetrovi), koji dovode do nepredvidivih posledica za izvršenje obaveza, oslobađaju ugovorne strane od njihovih obaveza za vreme trajanja smetnji i u opsegu njihovog uticaja, čak i ako su u zakašnjenju. Ovo nije automatsko raskidanje ugovora. Ugovorne strane su obavezne obavijestiti jednu drugu o takvoj prepreci i prilagoditi svoje obaveze novim okolnostima u skladu s dobrom vjerom. Strana koja je pogođena ovom situacijom mora odmah obavijestiti drugu stranu. Ako takvo stanje traje duže od 50 dana kod bilo koje od strana, imamo pravo da raskinemo ugovor. U ovom slučaju, ostvarivanje prava na naknadu štete je isključeno.

 

  • Izvoz, Antikorupcija

11.1 Svi proizvodi i tehnička znanja koja pružamo isporučuju se u skladu sa važećim zakonima o izvozu, kao i evropskim i američkim izvoznih propisima, te su predviđeni za upotrebu i boravak u zemlji isporuke koja je dogovorena sa kupcem. Ako kupac namerava da izvozi proizvode, obavezan je da se pridržava svih važećih zakona o izvoznoj kontroli Bosne i Hercegovine, kao i američkih, evropskih i nacionalnih izvoznih propisa. Ponovni izvoz proizvoda – bilo pojedinačno ili u sistemski integrisanom obliku – koji je u suprotnosti sa ovim propisima je zabranjen. Kupac je dužan da se samostalno informiše o važećim propisima i regulativama, uključujući propise Direkcije za izvoznu kontrolu Bosne i Hercegovine. Bez obzira na to da li kupac naznači konačno odredište isporučenih proizvoda, odgovornost je kupca da pribavi odgovarajuće dozvole od nadležnih vlasti za spoljne poslove pre nego što izveze proizvode. Mi nemamo obavezu da pružamo informacije o ovim propisima.

11.2 Svaka dalja isporuka proizvoda od strane kupca trećim licima, sa ili bez našeg znanja, zahteva prenosenje uslova za izvoznu dozvolu. Kupac je u potpunosti odgovoran u slučaju nepoštovanja relevantnih propisa. Bez prethodne dozvole nadležnih vlasti, kupac ne sme isporučivati proizvode direktno ili indirektno u zemlje koje podliježu embargu, niti fizičkim ili pravnim licima iz tih zemalja, ili fizičkim ili pravnim licima koja se nalaze na nacionalnim listama zabrana, kao i međunarodnim listama, kao što su Evropska unija, SAD ili druge relevantne zemlje. Takođe, zabranjeno je isporučivati proizvode fizičkim ili pravnim licima koja su na bilo koji način povezana sa podrškom, razvojem, proizvodnjom ili upotrebom hemijskog, biološkog ili nuklearnog oružja za masovno uništenje.

11.3 Kupcu je zabranjeno da ponudi, obeća ili dodeli bilo kakvu isplatu ili drugi benefit vladinom zvaničniku ili osobi koja je posebno obavezana za javnu službu, za tu osobu ili njene neposredne članove porodice, kao naknadu za izvršenje ili obećanje izvršenja bilo koje službene radnje koja bi nepravedno favorizovala kupca prilikom isporuke dobara ili komercijalnih usluga. Ovaj zakon je usklađen sa Zakonom o sprečavanju korupcije u Bosni i Hercegovini.

 

  • ANTIRUSKA KLAUZULA

Prema članu 12g Uredbe (EU) br. 833/2014 Evropske unije, za poslovni odnos stranaka važe sljedeći uvjeti:

(1) Kupac se obavezuje da neće prodavati, izvoziti ili re-izvoziti proizvode ili industrijska prava koja su nabavljena preko Hennig BH d.o.o. direktno ili indirektno u Rusku Federaciju, niti će ih prodavati ili re-izvoziti za upotrebu u Ruskoj Federaciji, koji potpadaju pod primjenu člana 12g Uredbe (EU) br. 833/2014. Kupac će poduzeti sve mjere kako bi osigurao da se prethodno navedena namjena ne bude ometena kroz lanac trgovine od strane trećih strana.

(2) Kupac će održavati odgovarajući mehanizam nadzora kako bi spriječio ponašanje trećih strana u trgovinskom lancu koje bi bilo u suprotnosti sa svrhom definirano u stavu (1).

(3) Svako kršenje stavova (1) i (2) smatraće se ozbiljnim kršenjem obaveznih ugovornih obaveza i omogućit će Hennig BH d.o.o. da poduzme odgovarajuće pravne mjere, uključujući, ali ne ograničavajući se na:

(i) Hennig BH d.o.o. je ovlašten da odmah raskine bilo koji ugovor između stranaka i odmah obustavi svoje obaveze;

(ii) Hennig BH d.o.o. je ovlašten da traži od kupca kaznu u iznosu pet puta većem od ukupne vrijednosti isporučenih proizvoda ili ukupne vrijednosti proizvoda koje je kupac tražio u periodu od dvanaest mjeseci prije nego što je Hennig BH d.o.o. saznao za prekršaj, ovisno o tome koji iznos je veći.

(4) Kupac je dužan odmah obavijestiti Hennig BH d.o.o. o svim problemima u primjeni stavova (1) i/ili (2), uključujući bilo kakve relevantne aktivnosti trećih strana koje bi mogle ometati svrhu iz stava (1). Kupac će Hennig BH d.o.o. dostaviti pisane informacije o usklađenosti sa obavezama iz stavova (1) i (2) u roku od dvije sedmice nakon odgovarajućeg zahtjeva Hennig BH d.o.o..

(5) Kupac se obavezuje da će osloboditi Hennig BH d.o.o. i sve kompanije Hennig BH d.o.o. grupe od svih tužbi i zahtjeva trećih strana, kao i svih nastalih šteta, troškova advokata ili novčanih kazni.

 

  • Nadležnost suda, Mjesto izvršenja, Primjenjivo pravo, Ostalo

13.1 Za sve sporove koji proizlaze iz ugovornog odnosa, uključujući bilo kakve tužbe vezane za mjenice i čekove, nadležan je sud u Živinicama, Bosna i Hercegovina, u skladu sa zakonskim odredbama, osim ako zakon ne propisuje drugačije. Za ugovore sa potrošačima primjenjuju se zakonske odredbe, dok će gore navedena nadležnost suda biti primijenjena i na sve naručitelje čije se sjedište ne nalazi u Bosni i Hercegovini.

13.2 Ugovor podliježe zakonu Bosne i Hercegovine, uz isključivanje odredbi međunarodnog privatnog prava (IPR). Odredbe UN Konvencije o ugovorima za međunarodnu prodaju robe (CISG) su isključene.

13.3 Mjesto izvršenja svih obveza proisteklih iz ugovora je Živinice.

13.4 Ako su ili postanu pojedine odredbe ovih općih uvjeta ili ugovora o isporuci nevažeće, to neće utjecati na važenje drugih odredbi. Umjesto nevažećih odredbi, smatrat će se dogovoreno ono što najviše odgovara njihovoj ekonomskoj svrsi i smislu.

 

  • Zaštita podataka

14.1 Strane se obavezuju da će poštovati važeće zakone o zaštiti podataka, uključujući Zakon o zaštiti ličnih podataka BiH (Službeni glasnik BiH br. 49/06, 76/11, 89/18) i Opštu uredbu o zaštiti podataka (EU Uredba 2016/679), kada obrađuju lične podatke druge strane. Kupac je odgovoran za usklađivanje odgovarajućih pravila o zaštiti podataka i mjera u odnosima s trećim stranama ili krajnjim korisnicima kako bi obezbijedio zakonitu obradu podataka od strane nas. Posebno, kupac je obavezan da pribavi neophodne saglasnosti i, ako je potrebno, dostavi iste. Takođe, kupac je obavezan da obavijesti treće strane ili svoje krajnje korisnike o obradi, čuvanju i prenosu podataka u skladu sa našom politikom privatnosti, kao i, ako je primjenjivo, o obradi podataka od strane Hennig BH d.o.o..

14.2 Ako u okviru isporuka ili usluga obrađujemo lične podatke kao izvršilac obrade u ime kupca kao odgovorne strane, osim ovih Općih uvjeta, primjenjuju se dodatni, posebni uslovi ugovora o obradi podataka koji su dostupni na www.hennigworldwide.com/de/privacy-policy.

14.3 Globalna politika zaštite podataka je dostupna na www.hennigworldwide.com/privacy-policy; upite ili zahtjeve u vezi s ličnim podacima potrebno je uputiti na kontakt@hennig-bh.com.

 

  • Antikorupcija


Saradnja između kupca i Hennig BH d.o.o. treba se temeljiti na objektivnim i jasnim kriterijumima i ne smije biti pod uticajem pružanja ili prihvatanja ličnih koristi, poput neprimerenih poklona ili neprimerenih pozivnica, na nepošten način. Kupac se obavezuje da neće zaposlenima Hennig BH d.o.o. nuditi ili pružati lične koristi koje bi mogle nepošteno uticati na poslovne transakcije i odluke, niti da će ih podsticati na takvo ponašanje. Takođe, kupac će obavezati svoje zaposlene da ne nude, ne pružaju niti traže takve koristi za sebe.

 

Status: januar 2025

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

Für alle unsere Lieferungen und Leistungen, auch aus zukünftigen Geschäftsbeziehungen, gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen („AGB“) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Hennig France ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die Nichtgeltendmachung dieser AGB durch Hennig France stellt keinen Verzicht auf die spätere Geltendmachung dar.

1. Angebot, Vertragsschluss

1.1 Angebote sind freibleibend und dienen ausschließlich Informationszwecken. Unsere schriftlichen, mündlichen oder elektronischen Angebote stellen keine Angebote im Rechtssinne dar, sondern sind lediglich als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung zu verstehen. Der Kunde erhält in der Regel eine Eingangsbestätigung seiner Bestellung, die noch keinen Vertrag begründet, auch wenn alle relevanten Bestandteile in dieser Bestätigung und/oder der Bestellung aufgeführt sind. Der Kunde ist an seine Bestellung zwei (2) Wochen ab Zugang bei uns gebunden. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder spätestens mit Eingang der Lieferung beim Kunden zustande. Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen stehen stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden und unserer rechtzeitigen Selbstbelieferung. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

1.2 Widerspricht der Kunde unserer Auftragsbestätigung nicht innerhalb von 48 Stunden, gelten die darin enthaltenen Bedingungen als akzeptiert. Jede Stornierung einer Bestellung hat die Zahlung der bereits erbrachten Leistungen von Hennig France sowie eine pauschale Kündigungsentschädigung in Höhe von mindestens 10 % der Auftragssumme zur Folge; gegebenenfalls behält sich Hennig France die Geltendmachung weiterer Entschädigungen vor.

1.3 Vereinbarungen und unsere Vertragserklärungen jeglicher Art, einschließlich unserer Angebote, sind nur dann rechtsverbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Auch etwaige zugesicherte Sonderspezifikationen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Hennig France ist ausschließlich durch ihre schriftliche Auftragsbestätigung gebunden.

1.4 Wir behalten uns technische und/oder optische Änderungen unserer Produkte vor, sofern diese Änderungen die Interessen des Kunden und den Nutzen der gelieferten Produkte nicht beeinträchtigen. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind ebenfalls zulässig, soweit sie die vertraglich vereinbarte Brauchbarkeit der gelieferten Produkte nicht beeinträchtigen.

1.5 Hennig France behält sich die Eigentums- und Urheberrechte an allen Dokumenten oder sonstigen Elementen vor, die Teil des Angebots sind. Diese Dokumente oder Elemente dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Hennig France Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind unverzüglich zurückzugeben, wenn der Auftrag nicht an Hennig France erteilt wird. Unsere Entwurfsarbeiten, Zeichnungen oder Modelle oder sonstige Dokumente oder Elemente in diesem Zusammenhang bleiben stets und für die Dauer der damit verbundenen Rechte geistiges und gewerbliches Eigentum von Hennig France und dürfen vom Kunden unter keinen Umständen Dritten zugänglich gemacht oder von diesem für eigene Zwecke verwendet werden. Hennig France übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der ihr vom Kunden zur Verfügung gestellten Messdaten und/oder Zeichnungen, Modelle oder Konstruktionen.

1.6 Die Angebote von Hennig France sind grundsätzlich freibleibend und stellen keine verbindlichen Angebote von Hennig France dar.

1.7 Unsere Produkte entsprechen den in Frankreich geltenden Normen und Vorschriften. Ist gegebenenfalls eine Prüfung und Abnahme nach ausländischen Normen und technischen Vorschriften erforderlich, so obliegt diese dem Kunden.

1.8 Ausführungsvorschläge von Hennig France entbinden den Kunden nicht von seiner Pflicht, die Zweckmäßigkeit und Relevanz des Vorschlags unter Berücksichtigung der Umstände zu prüfen. Der Kunde wird Hennig France unverzüglich alle für die Prüfung, Bearbeitung und Durchführung eines Auftrags relevanten Informationen mitteilen.

  1. Preise

    2.1 Die Preise verstehen sich ab Werk Frankreich, exklusive Verpackungskosten (EXW, Incoterms 2020). Sofern nicht anders angegeben, ist Hennig France an die in ihren Angeboten genannten Preise 7 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung von ALSO genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

2.2 Für Lieferungen und Leistungen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss zu liefern bzw. zu erbringen sind, gilt: Treten zwischen Bestellung und Lieferung Kostenerhöhungen (z.B. bei Rohstoffen) ein, die unsere direkten Produktionskosten um mindestens 5 % erhöhen, behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung in Höhe der tatsächlichen Kostenerhöhung vor. In diesem Fall werden wir dem Kunden auf Verlangen die Gründe für die Preiserhöhung sowie alle relevanten Belege offenlegen.

2.3 Alle Preise verstehen sich in EUR (Euro) zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Der Mindestbestellwert beträgt 80,00 EUR.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Alle unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Wir behalten uns das Recht vor, gegebenenfalls eine Anzahlung zu verlangen, die wir spätestens in der schriftlichen Auftragsbestätigung angeben.

3.2 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist behalten wir uns gemäß Artikel L441-10 des französischen Handelsgesetzbuches das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe des von der EZB für ihre letzte Refinanzierungstransaktion angewandten Zinssatzes zuzüglich 10 Prozentpunkte sowie die Zahlung einer pauschalen Entschädigung für Einziehungskosten in Höhe von 40 Euro zu verlangen. Übersteigen die uns entstandenen Einziehungskosten den Betrag der pauschalen Entschädigung, können wir bei entsprechender Begründung eine entsprechende zusätzliche Entschädigung verlangen.

3.3 Die Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenforderungen ist nur mit unbestrittenen, d. h. von Hennig France anerkannten Gegenforderungen zulässig.

3.4 Bei Geschäften in mehreren Teillieferungen gilt jede Teillieferung hinsichtlich der Fälligkeit als selbständiges Geschäft. Wir sind zu Teillieferungen und damit einhergehender Teilrechnung berechtigt.

3.5 Die Hereinnahme von Wechseln bedarf hierfür besonderer Vereinbarung; sie erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskontspesen trägt der Kunde.

3.6 Bei vereinbarter Zahlung in Fremdwährung (also nicht in EUR) trägt der Kunde das Wechselkursrisiko ab Vertragsschluss. Dies bedeutet, dass der EUR-Wechselkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als vereinbart gilt und der Kaufpreis in der Fremdwährung, falls er zwischenzeitlich an Wert verloren hat, entsprechend an den Wechselkurs am Zahlungstag angepasst wird.

4. Lieferzeit

4.1 Liefertermine und -fristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Ebenso steht die Angabe verbindlicher Liefertermine und -fristen unsererseits unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten und Unterlieferanten. Eine Lieferfrist bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung oder wird von uns bei der Auftragsbestätigung angegeben; sie verlängert sich um maximal vier (4) Wochen, wenn wichtige Gründe auf Seiten von Hennig France vorliegen; der Kunde wird hierüber rechtzeitig informiert. Mangels Angabe oder Vereinbarung eines Liefertermins beträgt die Lieferfrist ca. sechs (6) Wochen ab Vertragsschluss. Maßgeblich für die Einhaltung der Lieferfrist (EXW, Incoterms 2020) ist die Bereitstellung des bestellten Produkts am Sitz von Hennig France.

4.2 Können wir Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (Nichtverfügbarkeit der Lieferung oder Leistung insbesondere aufgrund von Streiks oder Aussperrungen sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Einflusssphäre liegen; dies gilt auch, wenn derartige Umstände bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten), nicht einhalten, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, worüber wir den Kunden unverzüglich unter Mitteilung der voraussichtlichen, neuen Lieferfrist informieren. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Hennig France vom Vertrag zurücktreten. Ist die Lieferung oder Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, können die Parteien ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten; eine bereits erhaltene Gegenleistung des Kunden werden wir in diesem Fall unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Lieferung oder Leistung gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn weder wir noch unser Zulieferer dies zu vertreten haben oder wenn wir aus sonstigen, besonderen Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, zur Lieferung nicht verpflichtet sind.

4.3 Die Einhaltung von Lieferfristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Unterlagen sowie die Einhaltung der Zahlungsbedingungen und aller sonstigen vereinbarten Verpflichtungen durch diesen voraus. Werden diese Voraussetzungen vom Kunden nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Frist um den Zeitraum der Verzögerung. Teillieferungen/-leistungen sind in für den Kunden zumutbarem Umfang zulässig.

4.4 Im Falle eines Annahmeverzugs sind wir berechtigt, Lagerkosten zu berechnen. Diese betragen für jede volle Woche der Verspätung ein halbes Prozent (0,5 %), höchstens jedoch 5 % vom Wert desjenigen Teils der Lieferung, der nicht rechtzeitig oder nicht in vertragsgemäßem Zustand abgenommen wurde. Wir sind berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist anderweitig über die verkaufte Ware zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.

5. Versand

5.1 Halten wir im Hinblick auf die zu versendende Ware eine besondere Verpackung für notwendig, lehnt der Kunde diese jedoch ab, so kann er im Schadensfall den Einwand unzureichender Verpackung nicht mehr erheben. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Verpackung nach unserem Ermessen und auf Kosten des Kunden.

5.2 Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe der Ware an den Kunden über, unabhängig vom Eigentumsübergang. Bei Versendung der Ware geht jedoch die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung sowie die Gefahr einer verspäteten Lieferung mit Auslieferung der Ware an den Absender, Spediteur oder eine sonst mit dem Transport beauftragte Person über.

5.3 Unsere Lieferungen erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Dies bedarf jedoch der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Hennig France. Die damit verbundenen Kosten trägt der Kunde.

5.4 Wird im Falle eines Verlusts der Ware während des Transports auf Wunsch des Kunden eine Ersatzlieferung vorgenommen, sind wir nicht verpflichtet, die Ware im Falle eines Auffindens zurückzunehmen.

5.5 Die Zahlung des Kaufpreises bleibt innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist fällig, unabhängig vom Auftreten von Transportschäden.

6. Gewährleistung

6.1 Für die von Hennig France gelieferten Produkte besteht eine vertragliche Gewährleistung, die die Nichtübereinstimmung der Produkte mit der Bestellung sowie jeden versteckten Mangel abdeckt, der auf einen Material-, Konstruktions- oder Herstellungsfehler zurückzuführen ist, der die gelieferten Produkte beeinträchtigt und sie für den Gebrauch unbrauchbar macht.

6.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein (1) Jahr und beginnt mit der Ablieferung der Ware beim Kunden. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei (2) Jahre.

6.3 Im Falle eines Weiterverkaufs des Produkts durch den Kunden ist jeglicher direkte Anspruch des Zweitkäufers gegen Hennig France ausgeschlossen, wenn das von Hennig France gelieferte Produkt vor dem Weiterverkauf durch den Kunden oder durch den Zweitkäufer verändert, umgestaltet oder modifiziert wurde, beispielsweise durch den Einbau in ein anderes Produkt. Im Falle einer direkten Inanspruchnahme durch einen Zweitkäufer hat der Kunde Hennig France gegebenenfalls den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

6.4 Wir haften nicht für Mängel, die dem Kunden bei Vertragsschluss bekannt waren oder bekannt sein mussten.

6.5 Bei Produkten, die dazu bestimmt sind, in ein anderes Produkt integriert oder in irgendeiner Weise verändert, umgestaltet oder modifiziert zu werden, muss vor diesem Vorgang eine Untersuchung durchgeführt werden. Zeigt sich bei Lieferung oder Untersuchung des gelieferten Produkts oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, sind wir unverzüglich schriftlich zu informieren. Sichtbare Mängel sind uns in jedem Fall innerhalb von 10 (zehn) Werktagen nach Lieferung und bei Erhalt des Produkts nicht sichtbare Mängel innerhalb derselben Frist nach ihrer Entdeckung mitzuteilen. Unterlässt der Kunde die Untersuchung und/oder Mängelanzeige innerhalb dieser Fristen und schriftlich, ist unsere Haftung ausgeschlossen. Bei Lieferung erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen sind zudem bei Lieferung auf der Empfangsquittung des Spediteurs zu vermerken.

6.6 In jedem Fall beschränkt sich die Gewährleistung nach unserer Wahl auf die Reparatur oder den Ersatz nicht konformer oder mangelhafter Produkte.

6.7 Vor jeder Reparatur oder jedem Ersatz hat der Kunde den bereits fälligen Kaufpreis zu bezahlen.

6.8 Der Kunde hat uns das beanstandete Produkt zur Prüfung zu übergeben. Darüber hinaus hat uns der Kunde eine angemessene Frist zur Reparatur oder zum Ersatz zu gewähren. Im Falle der Lieferung eines Ersatzprodukts hat der Kunde das mangelhafte Produkt an uns zurückzusenden. Die Reparatur beinhaltet nicht die Demontage des mangelhaften Produkts oder den erneuten Zusammenbau, wenn Hennig France nicht ursprünglich verpflichtet war, das Produkt beim Kunden zu montieren.

6.9 Im Falle eines nachgewiesenen Mangels tragen bzw. erstatten wir die zum Zwecke der Prüfung und Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten. Andernfalls, d. h. wenn sich herausstellt, dass kein Mangel vorlag, können wir vom Kunden die durch das unberechtigte Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (z. B. Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen.

6.10 Hat der Kunde die Sache zur Reparatur im Rahmen angeblicher Gewährleistungsrechte an Hennig France eingesandt oder haben Mitarbeiter von Hennig France auf Wunsch des Kunden die Räumlichkeiten des Kunden aufgesucht und stellt sich nach Prüfung heraus, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt, ist der Kunde verpflichtet, Hennig France die für die Überprüfung der Sache oder des Teils entstandenen Kosten einschließlich der entstandenen Fahrt-, Versand- und Verpackungskosten zu erstatten.

6.11 Schlägt die Mängelbeseitigung auch nach mehreren Versuchen endgültig fehl, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel ist das Rücktrittsrecht jedoch ausgeschlossen.

6.12 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels der Sache bestehen nur nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

6.13 Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen bei Missbrauch, Fahrlässigkeit oder mangelnder Wartung seitens des Kunden, ebenso wie bei normaler Abnutzung des Produkts oder höherer Gewalt, oder wenn der Kunde Gebrauchs- und/oder Wartungsanweisungen nicht befolgt oder bei unsachgemäßen Reparaturen oder Änderungen durch den Kunden oder Dritte.

6.14 Die Gewährleistungsfrist für Reparaturen beträgt gegenüber Gewerbetreibenden sechs (6) Monate. Die Gewährleistung erstreckt sich in diesem Zusammenhang nur auf die durchgeführte Reparatur und die dabei installierten Geräte. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Erhalt des reparierten Produkts durch den Kunden. Die Reparatur oder der Austausch defekter Teile verlängert die in Artikel 6.2 genannte Gewährleistungsfrist nicht.

6.15 In jedem Fall sind Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien von der Gewährleistung ausgeschlossen.

7. Haftung

7.1 Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

7.2 Für Schäden haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. In sonstigen Fällen haften wir unter Ausschluss jeglicher weiteren Haftung nur bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf).

7.3 In jedem Fall ist unsere Haftung, sei es für Verschulden oder für ein fehlerhaftes Produkt, auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden beschränkt, unter Ausschluss insbesondere jeglicher Folgeschäden, direkter oder indirekter, wirtschaftlicher oder moralischer Schäden wie entgangener Gewinn, Verlust von Verträgen, Geschäften oder Kunden oder Schäden, die aus einer Rufschädigung resultieren, oder jeglicher anderer unvorhersehbarer Kosten, Verluste oder Schäden. In jedem Fall ist die Entschädigung des Kunden, auf den im Rahmen des Vertrags gezahlten Gesamtpreis ohne Mehrwertsteuer begrenzt. 7.4

Die sich aus diesen Bedingungen ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie im Falle von Verletzungen vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten durch Dritte, für die wir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen haften.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Wir behalten uns das Eigentum an den verkauften Produkten bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag (= gesicherte Forderungen) vor.

8.2 Der Kunde trägt jedoch die Risiken des in seinem Besitz befindlichen Produkts und übernimmt die Verantwortung dafür, als wäre er der Eigentümer; er ist auch bei Untergang oder Verschlechterung durch Zufall oder höhere Gewalt zur Zahlung des Preises verpflichtet.

8.3 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden.

8.4 Bei Vertragsverletzungen des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des Kaufpreises, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, die Ware nur während des Zahlungsverzugs des Kunden herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Gibt der Kunde die Ware zurück und zahlt er anschließend den vollständigen Kaufpreis, wird die Ware erneut an den Kunden geliefert.

8.5 Der Kunde ist bis auf Widerruf gemäß unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren Gesamtwert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Für die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse gilt im Übrigen das Gleiche wie für die ursprünglich unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren.

(b) Die aus dem Weiterverkauf unserer gelieferten Ware oder eines Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde bereits jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Buchstaben a) zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Die in Ziffer 8.3 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

(c) Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung im eigenen Namen ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, keine wesentliche Verschlechterung seiner Leistungsfähigkeit eintritt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Ziffer 8.4 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

9. Konstruktionszeichnungen

Beauftragt der Kunde uns mit der Konstruktion von Teilen, die er kaufen möchte, sind die damit verbundenen Kosten im Kaufpreis der Teile enthalten. Kauft der Kunde die entworfenen und ihm angebotenen Teile jedoch nicht, ist die Erstellung des Kostenvoranschlags und unserer Zeichnungen zu vergüten; hierfür können wir gegen Vorlage von Belegen für unsere Arbeit 150,00 EUR (einhundertfünfzig Euro) zzgl. MwSt. pro Arbeitsstunde in Rechnung stellen. Wir behalten uns das Urheberrecht an allen von uns erstellten Zeichnungen/Plänen vor. Für den Fall, dass Konstruktionspläne erstellt oder übermittelt werden, dürfen diese Konstruktionspläne Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, dies ist zur Durchführung eines mit uns geschlossenen Kaufvertrages erforderlich.

10. Höhere Gewalt

Schwerwiegende Ereignisse, wie zB. Höhere Gewalt, Konflikte oder soziale Unruhen, bewaffnete Auseinandersetzungen oder Terroranschläge oder Epidemien/Pandemien sowie außergewöhnliche Umweltereignisse (z.B. Stürme oder Orkane), die zu unvorhersehbaren Folgen für die Vertragserfüllung führen, befreien die Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten, auch wenn sie sich im Leistungsverzug befinden sollten. Eine automatische Kündigung des Vertrages ist in diesem Fall nicht vorgesehen. Die Parteien sind verpflichtet, sich gegenseitig über derartige Behinderungen zu informieren und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Die betroffene Partei hat die andere Partei hiervon unverzüglich zu unterrichten. Dauert diese Situation für eine der Parteien länger als 50 (fünfzig) Tage an, sind wir berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder sonstigen Ansprüchen ist in diesem Fall ausgeschlossen.

11. Export, Korruptionsbekämpfung

11.1. Die Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und Hennig France muss auf objektiven und transparenten Kriterien beruhen und darf nicht durch die Gewährung oder Annahme persönlicher Vorteile, wie beispielsweise unangemessene Geschenke oder übermäßige Einladungen, ungerechtfertigt beeinflusst werden. Der Kunde verpflichtet sich, Mitarbeitern von Hennig France keine persönlichen Vorteile anzubieten oder zu gewähren, die den Geschäftsbetrieb oder Geschäftsentscheidungen ungerechtfertigt beeinflussen könnten. Der Kunde verpflichtet seine Mitarbeiter zudem, solche Vorteile nicht zu ihrem eigenen Vorteil anzubieten, zu gewähren oder zu fordern.

11.2 Alle Produkte und das technische Know-how werden unter Einhaltung der geltenden französischen und europäischen Vorschriften für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) sowie der US-amerikanischen Exportbestimmungen geliefert und sind für die Verwendung und den Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Beabsichtigt der Kunde, unsere Produkte wieder zu exportieren, ist er verpflichtet, die US-amerikanischen, europäischen und nationalen Exportbestimmungen einzuhalten. Der Wiederexport von Produkten – einzeln oder in andere Systeme integriert – unter Verstoß gegen diese Bestimmungen ist verboten. Der Kunde muss sich über die geltenden Bestimmungen und Vorschriften informieren ( https://www.douane.gouv.fr/fiche/biens-et-technologies-double-usage-civil-ou-militaire oder Bureau of Industry and Security, Washington, DC 20230). Auch wenn der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der zu liefernde Produkte angibt, liegt es in seiner alleinigen Verantwortung, vor dem Export solcher Produkte die erforderlichen Genehmigungen der zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen. Wir sind in diesem Zusammenhang nicht zur Bereitstellung von Informationen verpflichtet.

11.3 Jede Weiterlieferung unserer Produkte durch den Kunden an Dritte, mit oder ohne unser Wissen, bedarf der gleichzeitigen Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet im Falle der Nichteinhaltung der geltenden Bestimmungen in vollem Umfang. Ohne vorherige behördliche Genehmigung ist es dem Kunden nicht gestattet, unsere Produkte direkt oder indirekt in Länder zu exportieren, die einem US-Embargo unterliegen, oder an natürliche oder juristische Personen in diesen Ländern, noch an natürliche oder juristische Personen, die auf US-amerikanischen, europäischen oder nationalen Verbotslisten (z. B.: „Entity List“, „Denied Persons List“, „Specifically Designated Nationals and Blocked Persons“) stehen. Weiterhin ist es verboten, unsere Produkte an natürliche oder juristische Personen zu liefern, die in irgendeiner Verbindung mit der Unterstützung, Entwicklung, Herstellung oder Verwendung chemischer, biologischer oder nuklearer Massenvernichtungswaffen stehen.

11.4 Dem Kunden ist es untersagt, einem Amtsträger oder einer dem öffentlichen Dienst in besonderem Maße verpflichteten Person zugunsten dieses Amtsträgers oder seiner unmittelbaren Familie für die Erbringung oder künftige Erbringung einer öffentlichen Dienstleistung eine Zahlung oder einen sonstigen Vorteil anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren, die den Kunden im Rahmen öffentlicher Aufträge über die Lieferung von Produkten oder gewerblichen Dienstleistungen ungerechtfertigt begünstigt.

12. Anti-Russland-Klausel

Gemäß Artikel 12 octies der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 der Europäischen Union gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien folgende Bestimmungen:

(1) Dem Kunden ist es untersagt, über Hennig France erworbene Produkte sowie für den Einsatz in der Russischen Föderation bestimmte Produkte, die unter Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen, direkt oder indirekt in die Russische Föderation zu verkaufen, zu exportieren oder zu wiederausfuhr. Der Kunde wird alle Anstrengungen unternehmen, um zu verhindern, dass dieses Ziel durch Dritte in der Handelskette umgangen wird.

(2) Der Kunde wird durch geeignete Überwachungsmechanismen verhindern, dass Dritte in der Handelskette gegen die Bestimmungen in Absatz (1) verstoßen.

(3) Jeder Verstoß gegen die Absätze (1) und (2) stellt eine wesentliche Verletzung vertraglicher Pflichten dar und berechtigt Hennig France, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere:

(i) Hennig France kann jeden Vertrag zwischen den Parteien sofort kündigen und seine Dienste aussetzen;

(ii) Hennig France kann vom Kunden eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Gesamtwerts der exportierten Waren oder des Gesamtwerts der vom Kunden in den 12 Monaten vor dem Zeitpunkt, zu dem Hennig France von der Verletzung durch den Kunden Kenntnis erlangte, gekauften Waren verlangen, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

(4) Der Kunde wird Hennig France unverzüglich über etwaige Probleme bei der Umsetzung der Absätze (1) und/oder (2) informieren, einschließlich etwaiger Aktivitäten Dritter, die geeignet sind, den in Absatz (1) festgelegten Zweck zu vereiteln. Der Kunde wird Hennig France innerhalb von zwei Wochen nach entsprechender Aufforderung schriftlich über die Einhaltung der Verpflichtungen aus den Absätzen (1) und (2) informieren.

(5) Der Kunde stellt Hennig France und alle mit der Unternehmensgruppe der Hennig GmbH im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen von sämtlichen Ansprüchen und Klagen Dritter sowie von sämtlichen Schäden, Anwaltskosten oder Bußgeldern frei, die sich aus derartigen Ansprüchen oder Klagen Dritter ergeben.

13. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht, Sonstiges

13.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag, einschließlich Wechsel- und Scheckstreitigkeiten, ist der Sitz von Hennig France. Bei Verträgen mit Nichtkaufleuten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der vorstehende Gerichtsstand gilt ferner auch für Käufer, die ihren Sitz nicht in Frankreich haben.

13.2 Der Vertrag unterliegt französischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) sind ausgeschlossen.

13.3 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der Sitz von Hennig France.

13.4 Die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Kaufvertrags berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen, die unter der Voraussetzung der Wahrung des Gesamtkonzepts des Vertrags weiterhin in vollem Umfang wirksam bleiben. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt bereits eine Ersatzklausel als vereinbart, deren Sinn und wirtschaftliches Ziel der alten Klausel so nahe wie möglich kommt.

14. Schutz personenbezogener Daten

14.1 Die Parteien verpflichten sich, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten der jeweils anderen Partei die geltenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten, einschließlich der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, EU-Verordnung 2016/679), und der nationalen Vorschriften in Frankreich, einschließlich des Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Informationstechnologie, Dateien und Freiheiten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, in seinen Beziehungen zu relevanten Dritten oder seinen Endkunden geeignete Datenschutzbestimmungen und -Maßnahmen umzusetzen und so eine rechtmäßige Datenverarbeitung durch uns sicherzustellen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die erforderlichen Einwilligungen einzuholen und uns gegebenenfalls vorzulegen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, relevante Dritte oder seine eigenen (End-)Kunden über die Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von Daten gemäß unserer Datenschutzrichtlinie zu informieren sowie gegebenenfalls der in unserem Auftrag als Verantwortlicher für personenbezogene Daten durchgeführten Datenverarbeitung.

14.2 Verarbeiten wir im Rahmen unserer Lieferungen oder Leistungen personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Kunden als Verantwortlichem, so gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen weitere Bestimmungen, die unter der Internetadresse Hennigworldwide.com/de/privacy-policy abrufbar sind .

14.3 Die globale Datenschutzerklärung der Hennig France Gruppe ist unter der Internetadresse Hennigworldwide.com/privacy-policy abrufbar und Anfragen bezüglich personenbezogener Daten sind an datenschutz@Hennig-gmbh.de zu richten . 

Der Kunde erklärt ausdrücklich, diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen zu akzeptieren und bestätigt, diese zur Kenntnis genommen zu haben. Er verzichtet daher auf die Geltendmachung etwaiger entgegenstehender Dokumente, insbesondere seiner eigenen Allgemeinen Einkaufsbedingungen.

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

Für alle unsere Lieferungen und Leistungen, auch aus zukünftigen Geschäftsbeziehungen, gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen („AGB“) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Hennig France ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die Nichtgeltendmachung dieser AGB durch Hennig France stellt keinen Verzicht auf die spätere Geltendmachung dar.

1. Angebot, Vertragsschluss

1.1 Angebote sind freibleibend und dienen ausschließlich Informationszwecken. Unsere schriftlichen, mündlichen oder elektronischen Angebote stellen keine Angebote im Rechtssinne dar, sondern sind lediglich als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung zu verstehen. Der Kunde erhält in der Regel eine Eingangsbestätigung seiner Bestellung, die noch keinen Vertrag begründet, auch wenn alle relevanten Bestandteile in dieser Bestätigung und/oder der Bestellung aufgeführt sind. Der Kunde ist an seine Bestellung zwei (2) Wochen ab Zugang bei uns gebunden. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder spätestens mit Eingang der Lieferung beim Kunden zustande. Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen stehen stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden und unserer rechtzeitigen Selbstbelieferung. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

1.2 Widerspricht der Kunde unserer Auftragsbestätigung nicht innerhalb von 48 Stunden, gelten die darin enthaltenen Bedingungen als akzeptiert. Jede Stornierung einer Bestellung hat die Zahlung der bereits erbrachten Leistungen von Hennig France sowie eine pauschale Kündigungsentschädigung in Höhe von mindestens 10 % der Auftragssumme zur Folge; gegebenenfalls behält sich Hennig France die Geltendmachung weiterer Entschädigungen vor.

1.3 Vereinbarungen und unsere Vertragserklärungen jeglicher Art, einschließlich unserer Angebote, sind nur dann rechtsverbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Auch etwaige zugesicherte Sonderspezifikationen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Hennig France ist ausschließlich durch ihre schriftliche Auftragsbestätigung gebunden.

1.4 Wir behalten uns technische und/oder optische Änderungen unserer Produkte vor, sofern diese Änderungen die Interessen des Kunden und den Nutzen der gelieferten Produkte nicht beeinträchtigen. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind ebenfalls zulässig, soweit sie die vertraglich vereinbarte Brauchbarkeit der gelieferten Produkte nicht beeinträchtigen.

1.5 Hennig France behält sich die Eigentums- und Urheberrechte an allen Dokumenten oder sonstigen Elementen vor, die Teil des Angebots sind. Diese Dokumente oder Elemente dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Hennig France Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind unverzüglich zurückzugeben, wenn der Auftrag nicht an Hennig France erteilt wird. Unsere Entwurfsarbeiten, Zeichnungen oder Modelle oder sonstige Dokumente oder Elemente in diesem Zusammenhang bleiben stets und für die Dauer der damit verbundenen Rechte geistiges und gewerbliches Eigentum von Hennig France und dürfen vom Kunden unter keinen Umständen Dritten zugänglich gemacht oder von diesem für eigene Zwecke verwendet werden. Hennig France übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der ihr vom Kunden zur Verfügung gestellten Messdaten und/oder Zeichnungen, Modelle oder Konstruktionen.

1.6 Die Angebote von Hennig France sind grundsätzlich freibleibend und stellen keine verbindlichen Angebote von Hennig France dar.

1.7 Unsere Produkte entsprechen den in Frankreich geltenden Normen und Vorschriften. Ist gegebenenfalls eine Prüfung und Abnahme nach ausländischen Normen und technischen Vorschriften erforderlich, so obliegt diese dem Kunden.

1.8 Ausführungsvorschläge von Hennig France entbinden den Kunden nicht von seiner Pflicht, die Zweckmäßigkeit und Relevanz des Vorschlags unter Berücksichtigung der Umstände zu prüfen. Der Kunde wird Hennig France unverzüglich alle für die Prüfung, Bearbeitung und Durchführung eines Auftrags relevanten Informationen mitteilen.

  1. Preise

    2.1 Die Preise verstehen sich ab Werk Frankreich, exklusive Verpackungskosten (EXW, Incoterms 2020). Sofern nicht anders angegeben, ist Hennig France an die in ihren Angeboten genannten Preise 7 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung von ALSO genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

2.2 Für Lieferungen und Leistungen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss zu liefern bzw. zu erbringen sind, gilt: Treten zwischen Bestellung und Lieferung Kostenerhöhungen (z.B. bei Rohstoffen) ein, die unsere direkten Produktionskosten um mindestens 5 % erhöhen, behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung in Höhe der tatsächlichen Kostenerhöhung vor. In diesem Fall werden wir dem Kunden auf Verlangen die Gründe für die Preiserhöhung sowie alle relevanten Belege offenlegen.

2.3 Alle Preise verstehen sich in EUR (Euro) zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Der Mindestbestellwert beträgt 80,00 EUR.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Alle unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Wir behalten uns das Recht vor, gegebenenfalls eine Anzahlung zu verlangen, die wir spätestens in der schriftlichen Auftragsbestätigung angeben.

3.2 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist behalten wir uns gemäß Artikel L441-10 des französischen Handelsgesetzbuches das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe des von der EZB für ihre letzte Refinanzierungstransaktion angewandten Zinssatzes zuzüglich 10 Prozentpunkte sowie die Zahlung einer pauschalen Entschädigung für Einziehungskosten in Höhe von 40 Euro zu verlangen. Übersteigen die uns entstandenen Einziehungskosten den Betrag der pauschalen Entschädigung, können wir bei entsprechender Begründung eine entsprechende zusätzliche Entschädigung verlangen.

3.3 Die Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenforderungen ist nur mit unbestrittenen, d. h. von Hennig France anerkannten Gegenforderungen zulässig.

3.4 Bei Geschäften in mehreren Teillieferungen gilt jede Teillieferung hinsichtlich der Fälligkeit als selbständiges Geschäft. Wir sind zu Teillieferungen und damit einhergehender Teilrechnung berechtigt.

3.5 Die Hereinnahme von Wechseln bedarf hierfür besonderer Vereinbarung; sie erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskontspesen trägt der Kunde.

3.6 Bei vereinbarter Zahlung in Fremdwährung (also nicht in EUR) trägt der Kunde das Wechselkursrisiko ab Vertragsschluss. Dies bedeutet, dass der EUR-Wechselkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als vereinbart gilt und der Kaufpreis in der Fremdwährung, falls er zwischenzeitlich an Wert verloren hat, entsprechend an den Wechselkurs am Zahlungstag angepasst wird.

4. Lieferzeit

4.1 Liefertermine und -fristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Ebenso steht die Angabe verbindlicher Liefertermine und -fristen unsererseits unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten und Unterlieferanten. Eine Lieferfrist bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung oder wird von uns bei der Auftragsbestätigung angegeben; sie verlängert sich um maximal vier (4) Wochen, wenn wichtige Gründe auf Seiten von Hennig France vorliegen; der Kunde wird hierüber rechtzeitig informiert. Mangels Angabe oder Vereinbarung eines Liefertermins beträgt die Lieferfrist ca. sechs (6) Wochen ab Vertragsschluss. Maßgeblich für die Einhaltung der Lieferfrist (EXW, Incoterms 2020) ist die Bereitstellung des bestellten Produkts am Sitz von Hennig France.

4.2 Können wir Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (Nichtverfügbarkeit der Lieferung oder Leistung insbesondere aufgrund von Streiks oder Aussperrungen sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Einflusssphäre liegen; dies gilt auch, wenn derartige Umstände bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten), nicht einhalten, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, worüber wir den Kunden unverzüglich unter Mitteilung der voraussichtlichen, neuen Lieferfrist informieren. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Hennig France vom Vertrag zurücktreten. Ist die Lieferung oder Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, können die Parteien ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten; eine bereits erhaltene Gegenleistung des Kunden werden wir in diesem Fall unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Lieferung oder Leistung gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn weder wir noch unser Zulieferer dies zu vertreten haben oder wenn wir aus sonstigen, besonderen Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, zur Lieferung nicht verpflichtet sind.

4.3 Die Einhaltung von Lieferfristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Unterlagen sowie die Einhaltung der Zahlungsbedingungen und aller sonstigen vereinbarten Verpflichtungen durch diesen voraus. Werden diese Voraussetzungen vom Kunden nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Frist um den Zeitraum der Verzögerung. Teillieferungen/-leistungen sind in für den Kunden zumutbarem Umfang zulässig.

4.4 Im Falle eines Annahmeverzugs sind wir berechtigt, Lagerkosten zu berechnen. Diese betragen für jede volle Woche der Verspätung ein halbes Prozent (0,5 %), höchstens jedoch 5 % vom Wert desjenigen Teils der Lieferung, der nicht rechtzeitig oder nicht in vertragsgemäßem Zustand abgenommen wurde. Wir sind berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist anderweitig über die verkaufte Ware zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.

5. Versand

5.1 Halten wir im Hinblick auf die zu versendende Ware eine besondere Verpackung für notwendig, lehnt der Kunde diese jedoch ab, so kann er im Schadensfall den Einwand unzureichender Verpackung nicht mehr erheben. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Verpackung nach unserem Ermessen und auf Kosten des Kunden.

5.2 Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe der Ware an den Kunden über, unabhängig vom Eigentumsübergang. Bei Versendung der Ware geht jedoch die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung sowie die Gefahr einer verspäteten Lieferung mit Auslieferung der Ware an den Absender, Spediteur oder eine sonst mit dem Transport beauftragte Person über.

5.3 Unsere Lieferungen erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Dies bedarf jedoch der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Hennig France. Die damit verbundenen Kosten trägt der Kunde.

5.4 Wird im Falle eines Verlusts der Ware während des Transports auf Wunsch des Kunden eine Ersatzlieferung vorgenommen, sind wir nicht verpflichtet, die Ware im Falle eines Auffindens zurückzunehmen.

5.5 Die Zahlung des Kaufpreises bleibt innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist fällig, unabhängig vom Auftreten von Transportschäden.

6. Gewährleistung

6.1 Für die von Hennig France gelieferten Produkte besteht eine vertragliche Gewährleistung, die die Nichtübereinstimmung der Produkte mit der Bestellung sowie jeden versteckten Mangel abdeckt, der auf einen Material-, Konstruktions- oder Herstellungsfehler zurückzuführen ist, der die gelieferten Produkte beeinträchtigt und sie für den Gebrauch unbrauchbar macht.

6.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein (1) Jahr und beginnt mit der Ablieferung der Ware beim Kunden. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei (2) Jahre.

6.3 Im Falle eines Weiterverkaufs des Produkts durch den Kunden ist jeglicher direkte Anspruch des Zweitkäufers gegen Hennig France ausgeschlossen, wenn das von Hennig France gelieferte Produkt vor dem Weiterverkauf durch den Kunden oder durch den Zweitkäufer verändert, umgestaltet oder modifiziert wurde, beispielsweise durch den Einbau in ein anderes Produkt. Im Falle einer direkten Inanspruchnahme durch einen Zweitkäufer hat der Kunde Hennig France gegebenenfalls den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

6.4 Wir haften nicht für Mängel, die dem Kunden bei Vertragsschluss bekannt waren oder bekannt sein mussten.

6.5 Bei Produkten, die dazu bestimmt sind, in ein anderes Produkt integriert oder in irgendeiner Weise verändert, umgestaltet oder modifiziert zu werden, muss vor diesem Vorgang eine Untersuchung durchgeführt werden. Zeigt sich bei Lieferung oder Untersuchung des gelieferten Produkts oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, sind wir unverzüglich schriftlich zu informieren. Sichtbare Mängel sind uns in jedem Fall innerhalb von 10 (zehn) Werktagen nach Lieferung und bei Erhalt des Produkts nicht sichtbare Mängel innerhalb derselben Frist nach ihrer Entdeckung mitzuteilen. Unterlässt der Kunde die Untersuchung und/oder Mängelanzeige innerhalb dieser Fristen und schriftlich, ist unsere Haftung ausgeschlossen. Bei Lieferung erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen sind zudem bei Lieferung auf der Empfangsquittung des Spediteurs zu vermerken.

6.6 In jedem Fall beschränkt sich die Gewährleistung nach unserer Wahl auf die Reparatur oder den Ersatz nicht konformer oder mangelhafter Produkte.

6.7 Vor jeder Reparatur oder jedem Ersatz hat der Kunde den bereits fälligen Kaufpreis zu bezahlen.

6.8 Der Kunde hat uns das beanstandete Produkt zur Prüfung zu übergeben. Darüber hinaus hat uns der Kunde eine angemessene Frist zur Reparatur oder zum Ersatz zu gewähren. Im Falle der Lieferung eines Ersatzprodukts hat der Kunde das mangelhafte Produkt an uns zurückzusenden. Die Reparatur beinhaltet nicht die Demontage des mangelhaften Produkts oder den erneuten Zusammenbau, wenn Hennig France nicht ursprünglich verpflichtet war, das Produkt beim Kunden zu montieren.

6.9 Im Falle eines nachgewiesenen Mangels tragen bzw. erstatten wir die zum Zwecke der Prüfung und Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten. Andernfalls, d. h. wenn sich herausstellt, dass kein Mangel vorlag, können wir vom Kunden die durch das unberechtigte Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (z. B. Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen.

6.10 Hat der Kunde die Sache zur Reparatur im Rahmen angeblicher Gewährleistungsrechte an Hennig France eingesandt oder haben Mitarbeiter von Hennig France auf Wunsch des Kunden die Räumlichkeiten des Kunden aufgesucht und stellt sich nach Prüfung heraus, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt, ist der Kunde verpflichtet, Hennig France die für die Überprüfung der Sache oder des Teils entstandenen Kosten einschließlich der entstandenen Fahrt-, Versand- und Verpackungskosten zu erstatten.

6.11 Schlägt die Mängelbeseitigung auch nach mehreren Versuchen endgültig fehl, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel ist das Rücktrittsrecht jedoch ausgeschlossen.

6.12 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels der Sache bestehen nur nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

6.13 Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen bei Missbrauch, Fahrlässigkeit oder mangelnder Wartung seitens des Kunden, ebenso wie bei normaler Abnutzung des Produkts oder höherer Gewalt, oder wenn der Kunde Gebrauchs- und/oder Wartungsanweisungen nicht befolgt oder bei unsachgemäßen Reparaturen oder Änderungen durch den Kunden oder Dritte.

6.14 Die Gewährleistungsfrist für Reparaturen beträgt gegenüber Gewerbetreibenden sechs (6) Monate. Die Gewährleistung erstreckt sich in diesem Zusammenhang nur auf die durchgeführte Reparatur und die dabei installierten Geräte. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Erhalt des reparierten Produkts durch den Kunden. Die Reparatur oder der Austausch defekter Teile verlängert die in Artikel 6.2 genannte Gewährleistungsfrist nicht.

6.15 In jedem Fall sind Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien von der Gewährleistung ausgeschlossen.

7. Haftung

7.1 Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

7.2 Für Schäden haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. In sonstigen Fällen haften wir unter Ausschluss jeglicher weiteren Haftung nur bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf).

7.3 In jedem Fall ist unsere Haftung, sei es für Verschulden oder für ein fehlerhaftes Produkt, auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden beschränkt, unter Ausschluss insbesondere jeglicher Folgeschäden, direkter oder indirekter, wirtschaftlicher oder moralischer Schäden wie entgangener Gewinn, Verlust von Verträgen, Geschäften oder Kunden oder Schäden, die aus einer Rufschädigung resultieren, oder jeglicher anderer unvorhersehbarer Kosten, Verluste oder Schäden. In jedem Fall ist die Entschädigung des Kunden, auf den im Rahmen des Vertrags gezahlten Gesamtpreis ohne Mehrwertsteuer begrenzt. 7.4

Die sich aus diesen Bedingungen ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie im Falle von Verletzungen vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten durch Dritte, für die wir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen haften.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Wir behalten uns das Eigentum an den verkauften Produkten bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag (= gesicherte Forderungen) vor.

8.2 Der Kunde trägt jedoch die Risiken des in seinem Besitz befindlichen Produkts und übernimmt die Verantwortung dafür, als wäre er der Eigentümer; er ist auch bei Untergang oder Verschlechterung durch Zufall oder höhere Gewalt zur Zahlung des Preises verpflichtet.

8.3 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden.

8.4 Bei Vertragsverletzungen des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des Kaufpreises, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, die Ware nur während des Zahlungsverzugs des Kunden herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Gibt der Kunde die Ware zurück und zahlt er anschließend den vollständigen Kaufpreis, wird die Ware erneut an den Kunden geliefert.

8.5 Der Kunde ist bis auf Widerruf gemäß unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren Gesamtwert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Für die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse gilt im Übrigen das Gleiche wie für die ursprünglich unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren.

(b) Die aus dem Weiterverkauf unserer gelieferten Ware oder eines Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde bereits jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Buchstaben a) zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Die in Ziffer 8.3 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

(c) Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung im eigenen Namen ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, keine wesentliche Verschlechterung seiner Leistungsfähigkeit eintritt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Ziffer 8.4 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

9. Konstruktionszeichnungen

Beauftragt der Kunde uns mit der Konstruktion von Teilen, die er kaufen möchte, sind die damit verbundenen Kosten im Kaufpreis der Teile enthalten. Kauft der Kunde die entworfenen und ihm angebotenen Teile jedoch nicht, ist die Erstellung des Kostenvoranschlags und unserer Zeichnungen zu vergüten; hierfür können wir gegen Vorlage von Belegen für unsere Arbeit 150,00 EUR (einhundertfünfzig Euro) zzgl. MwSt. pro Arbeitsstunde in Rechnung stellen. Wir behalten uns das Urheberrecht an allen von uns erstellten Zeichnungen/Plänen vor. Für den Fall, dass Konstruktionspläne erstellt oder übermittelt werden, dürfen diese Konstruktionspläne Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, dies ist zur Durchführung eines mit uns geschlossenen Kaufvertrages erforderlich.

10. Höhere Gewalt

Schwerwiegende Ereignisse, wie zB. Höhere Gewalt, Konflikte oder soziale Unruhen, bewaffnete Auseinandersetzungen oder Terroranschläge oder Epidemien/Pandemien sowie außergewöhnliche Umweltereignisse (z.B. Stürme oder Orkane), die zu unvorhersehbaren Folgen für die Vertragserfüllung führen, befreien die Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten, auch wenn sie sich im Leistungsverzug befinden sollten. Eine automatische Kündigung des Vertrages ist in diesem Fall nicht vorgesehen. Die Parteien sind verpflichtet, sich gegenseitig über derartige Behinderungen zu informieren und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Die betroffene Partei hat die andere Partei hiervon unverzüglich zu unterrichten. Dauert diese Situation für eine der Parteien länger als 50 (fünfzig) Tage an, sind wir berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder sonstigen Ansprüchen ist in diesem Fall ausgeschlossen.

11. Export, Korruptionsbekämpfung

11.1. Die Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und Hennig France muss auf objektiven und transparenten Kriterien beruhen und darf nicht durch die Gewährung oder Annahme persönlicher Vorteile, wie beispielsweise unangemessene Geschenke oder übermäßige Einladungen, ungerechtfertigt beeinflusst werden. Der Kunde verpflichtet sich, Mitarbeitern von Hennig France keine persönlichen Vorteile anzubieten oder zu gewähren, die den Geschäftsbetrieb oder Geschäftsentscheidungen ungerechtfertigt beeinflussen könnten. Der Kunde verpflichtet seine Mitarbeiter zudem, solche Vorteile nicht zu ihrem eigenen Vorteil anzubieten, zu gewähren oder zu fordern.

11.2 Alle Produkte und das technische Know-how werden unter Einhaltung der geltenden französischen und europäischen Vorschriften für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) sowie der US-amerikanischen Exportbestimmungen geliefert und sind für die Verwendung und den Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Beabsichtigt der Kunde, unsere Produkte wieder zu exportieren, ist er verpflichtet, die US-amerikanischen, europäischen und nationalen Exportbestimmungen einzuhalten. Der Wiederexport von Produkten – einzeln oder in andere Systeme integriert – unter Verstoß gegen diese Bestimmungen ist verboten. Der Kunde muss sich über die geltenden Bestimmungen und Vorschriften informieren ( https://www.douane.gouv.fr/fiche/biens-et-technologies-double-usage-civil-ou-militaire oder Bureau of Industry and Security, Washington, DC 20230). Auch wenn der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der zu liefernde Produkte angibt, liegt es in seiner alleinigen Verantwortung, vor dem Export solcher Produkte die erforderlichen Genehmigungen der zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen. Wir sind in diesem Zusammenhang nicht zur Bereitstellung von Informationen verpflichtet.

11.3 Jede Weiterlieferung unserer Produkte durch den Kunden an Dritte, mit oder ohne unser Wissen, bedarf der gleichzeitigen Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet im Falle der Nichteinhaltung der geltenden Bestimmungen in vollem Umfang. Ohne vorherige behördliche Genehmigung ist es dem Kunden nicht gestattet, unsere Produkte direkt oder indirekt in Länder zu exportieren, die einem US-Embargo unterliegen, oder an natürliche oder juristische Personen in diesen Ländern, noch an natürliche oder juristische Personen, die auf US-amerikanischen, europäischen oder nationalen Verbotslisten (z. B.: „Entity List“, „Denied Persons List“, „Specifically Designated Nationals and Blocked Persons“) stehen. Weiterhin ist es verboten, unsere Produkte an natürliche oder juristische Personen zu liefern, die in irgendeiner Verbindung mit der Unterstützung, Entwicklung, Herstellung oder Verwendung chemischer, biologischer oder nuklearer Massenvernichtungswaffen stehen.

11.4 Dem Kunden ist es untersagt, einem Amtsträger oder einer dem öffentlichen Dienst in besonderem Maße verpflichteten Person zugunsten dieses Amtsträgers oder seiner unmittelbaren Familie für die Erbringung oder künftige Erbringung einer öffentlichen Dienstleistung eine Zahlung oder einen sonstigen Vorteil anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren, die den Kunden im Rahmen öffentlicher Aufträge über die Lieferung von Produkten oder gewerblichen Dienstleistungen ungerechtfertigt begünstigt.

12. Anti-Russland-Klausel

Gemäß Artikel 12 octies der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 der Europäischen Union gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien folgende Bestimmungen:

(1) Dem Kunden ist es untersagt, über Hennig France erworbene Produkte sowie für den Einsatz in der Russischen Föderation bestimmte Produkte, die unter Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen, direkt oder indirekt in die Russische Föderation zu verkaufen, zu exportieren oder zu wiederausfuhr. Der Kunde wird alle Anstrengungen unternehmen, um zu verhindern, dass dieses Ziel durch Dritte in der Handelskette umgangen wird.

(2) Der Kunde wird durch geeignete Überwachungsmechanismen verhindern, dass Dritte in der Handelskette gegen die Bestimmungen in Absatz (1) verstoßen.

(3) Jeder Verstoß gegen die Absätze (1) und (2) stellt eine wesentliche Verletzung vertraglicher Pflichten dar und berechtigt Hennig France, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere:

(i) Hennig France kann jeden Vertrag zwischen den Parteien sofort kündigen und seine Dienste aussetzen;

(ii) Hennig France kann vom Kunden eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Gesamtwerts der exportierten Waren oder des Gesamtwerts der vom Kunden in den 12 Monaten vor dem Zeitpunkt, zu dem Hennig France von der Verletzung durch den Kunden Kenntnis erlangte, gekauften Waren verlangen, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

(4) Der Kunde wird Hennig France unverzüglich über etwaige Probleme bei der Umsetzung der Absätze (1) und/oder (2) informieren, einschließlich etwaiger Aktivitäten Dritter, die geeignet sind, den in Absatz (1) festgelegten Zweck zu vereiteln. Der Kunde wird Hennig France innerhalb von zwei Wochen nach entsprechender Aufforderung schriftlich über die Einhaltung der Verpflichtungen aus den Absätzen (1) und (2) informieren.

(5) Der Kunde stellt Hennig France und alle mit der Unternehmensgruppe der Hennig GmbH im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen von sämtlichen Ansprüchen und Klagen Dritter sowie von sämtlichen Schäden, Anwaltskosten oder Bußgeldern frei, die sich aus derartigen Ansprüchen oder Klagen Dritter ergeben.

13. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht, Sonstiges

13.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag, einschließlich Wechsel- und Scheckstreitigkeiten, ist der Sitz von Hennig France. Bei Verträgen mit Nichtkaufleuten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der vorstehende Gerichtsstand gilt ferner auch für Käufer, die ihren Sitz nicht in Frankreich haben.

13.2 Der Vertrag unterliegt französischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) sind ausgeschlossen.

13.3 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der Sitz von Hennig France.

13.4 Die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Kaufvertrags berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen, die unter der Voraussetzung der Wahrung des Gesamtkonzepts des Vertrags weiterhin in vollem Umfang wirksam bleiben. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt bereits eine Ersatzklausel als vereinbart, deren Sinn und wirtschaftliches Ziel der alten Klausel so nahe wie möglich kommt.

14. Schutz personenbezogener Daten

14.1 Die Parteien verpflichten sich, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten der jeweils anderen Partei die geltenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten, einschließlich der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, EU-Verordnung 2016/679), und der nationalen Vorschriften in Frankreich, einschließlich des Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Informationstechnologie, Dateien und Freiheiten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, in seinen Beziehungen zu relevanten Dritten oder seinen Endkunden geeignete Datenschutzbestimmungen und -Maßnahmen umzusetzen und so eine rechtmäßige Datenverarbeitung durch uns sicherzustellen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die erforderlichen Einwilligungen einzuholen und uns gegebenenfalls vorzulegen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, relevante Dritte oder seine eigenen (End-)Kunden über die Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von Daten gemäß unserer Datenschutzrichtlinie zu informieren sowie gegebenenfalls der in unserem Auftrag als Verantwortlicher für personenbezogene Daten durchgeführten Datenverarbeitung.

14.2 Verarbeiten wir im Rahmen unserer Lieferungen oder Leistungen personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Kunden als Verantwortlichem, so gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen weitere Bestimmungen, die unter der Internetadresse Hennigworldwide.com/de/privacy-policy abrufbar sind .

14.3 Die globale Datenschutzerklärung der Hennig France Gruppe ist unter der Internetadresse Hennigworldwide.com/privacy-policy abrufbar und Anfragen bezüglich personenbezogener Daten sind an datenschutz@Hennig-gmbh.de zu richten . 

Der Kunde erklärt ausdrücklich, diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen zu akzeptieren und bestätigt, diese zur Kenntnis genommen zu haben. Er verzichtet daher auf die Geltendmachung etwaiger entgegenstehender Dokumente, insbesondere seiner eigenen Allgemeinen Einkaufsbedingungen